Die Freisprüche
Das Strafverfahren zum Zugunglück am 6. Juni 2012 am Brixner Bahnhof endet mit vier Freisprüchen und einer kleinen Zusatzarbeit.
(tom) Die österreichischen Staatsbahnen ÖBB und die slowakische Wartungsfirma Zos Trnava hatten sich gegenseitig die Schuld für die Beinahe-Katastrophe gegeben. Und am Ende stellte sich heraus – niemand muss die strafrechtliche Verantwortung übernehmen.
Am 6. Juni 2012 entgleiste auf Gleis eins des Brixner Zugbahnhof ein Güterzug. Die Lokomotive knalle auf den Bahnsteig, auf dem sich zum Glück keine Personen aufhielten. Zwei Maschinisten im Zug wurden leicht verletzt.
Die strafrechtlichen Ermittlungen zur Klärung der Entgleisungs-Ursache dauerten drei Jahre. Am Ende beantragte die Staatsanwaltschaft Bozen gegen fünf Tatverdächtige die Einleitung eines Hauptverfahrens zum Vorwurf des fahrlässigen Auslösens einer Zug-Katastrophe.
Doch diese Tathypothese überstand die Vorverhandlung vor Richter Emilio Schönsberg nicht. Aufgrund einer Reihe von technischen Gutachten schwächte die Staatsanwaltschaft die Anklage auf ein fahrlässiges Gefährdungsverbrechen nach Strafrechtsartikel 450 ab. Die Höchststrafe dafür beläuft sich auf gerade zwei Jahre, nach der ursprünglichen Anklage wäre sie zehn Jahre Haft gewesen.
In der umkämpften Vorverhandlung konnten die Verteidiger der fünf Beschuldigten nachweisen, dass die von der Wartungsfirma Zos Trnava vorgenommene Kalibrierung des vordersten Rades der Lokomotive bzw. dessen Aufpress-Druck den europäischen Vorgaben entsprach.
Warum der Zug dennoch entgleiste, wurde im Prozess nicht festgestellt. Dabei gibt es einen detaillierten Bericht der zuständigen Kommission des italienischen Transportministeriums, in dem von Wartungsmängeln die Rede ist. Aus Gründen der Kosten-Ersparnis.
Auf jedem Fall hat Richter Schönsberg vier der fünf Angeklagten freigesprochen: Die drei Verantwortlichen der Gesellschaft ÖBB Technischer Service GmbH, Günther Hek, Engelbert Mayr und Hein Weber, sowie Vladimir Poor, Geschäftsführer der Firma Zos Trnava.
Einzig Adrian Majernik, Verantwortlicher für die Instandhaltung von Güterzügen bei Zos Trnava, musste einen Umweg über einen Antrag auf Probezeit mit Sozialarbeit übernehmen. Genau hundert Stunden Sozialdienst, die inzwischen absolviert sind.
Demnächst sollte Richter Schönsberg das Urteil verkünden, mit dem die Straftat erlischt.
Weiter aufrecht ist ein Zivilverfahren des Waggon-Eigentümers Rail Traction Company gegen ÖBB und ZOS Trnava, in dem eine Zahlung von Schadenersatz für einen erheblichen Sachschaden eingefordert wird.
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