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Goldene Brücke

Senator Karl Zeller sagt: Eine Amnestie für die Puschtra Buibm sei völlig unrealistisch. Es gebe nur das Instrument der Begnadigung.

TAGESZEITUNG Online: Herr Zeller, was sagen Sie zum Vorstoß des ÖVP-Südtirolsprechers Hermann Gahr, der die Landesregierung und den Landtag aufgerufen hat, in Rom eine Amnestie für Siegfried Steger und die anderen Puschtra Buibm zu fordern?

Karl Zeller: Diese Forderung ist völlig unrealistisch. Seit den 90er-Jahren hat das Parlament keine Amnestien mehr gemacht. Man muss wissen: Eine Amnestie bringt eine Straftat zum Erlöschen. Hinzu kommt, dass es in Kammer und Senat eine Zweidrittelmehrheit braucht, und zwar nicht der Anwesenden, sondern von allen Abgeordneten. Das ist fast unmöglich, erst recht, wenn es sich um einen Ad-hoc-Antrag für die drei Puschtra Buibm handeln würde.

Dieser Weg ist also nicht gangbar?

Nein. Die Begnadigung wäre das richtige Instrument. Ich habe mich öfter mit dem Puschtra Buibm in Innsbruck getroffen. Wir haben auch bei den jeweiligen Staatspräsidenten vorgefühlt …

Und?

Es wurde uns immer gesagt, die Betroffenen sollten einen Antrag stellen, dann würde man schauen, was machbar ist. Aber die Staatspräsidenten haben nicht Nein gesagt.

Die Puschtra Buibm weigern sich aber, um eine Begnadigung anzusuchen. Warum?

Ich habe zu ihnen immer gesagt: Schaut’s, ich verstehe, dass ihr keine Begnadigung wollt, weil es in euren Augen ein Schuldeingeständnis sein mag. Ihr müsst den Antrag nicht selber stellen, daher rate ich euch: Lasst ihn von eurer Ehefrau, von den Kindern oder von einem Anwalt unterschreiben.

Und?

Einer war immer dagegen, einmal der Steger, und wenn der Steger dafür war, war der Forer dagegen. Das Problem ist auch, dass die Drei heute untereinander zerstritten sind. Ich habe ihnen eine goldene Brücke bauen wollen, ich habe ihnen angeboten, dass ich als Anwalt für sie den Antrag stelle …

Die Puschtra Buibm waren dagegen?

Ja. Daher musste ich irgendwann sagen, dass sie dann aufhören sollten, sich zu beklagen. Man kann auch nicht eine Baukonzession wollen und sagen, ich getraue mich nicht, einen Antrag zu stellen.

Warum springen die Puschtra Buibm nicht über ihren Schatten? Sind sie zu stur?

Ich verstehe das auch nicht, sie bräuchten nichts zu tun. Wenn eine Frau oder die Tochter den Antrag stellt, dann würde ihnen ja keine Zacke aus der Krone fallen. Mir tut es für sie leid, denn die Puschtra Buibm habe ihre Heimat seit vielen Jahren nicht mehr gesehen. Bei allen anderen Südtirol-Aktivisten habe ich – gratis – für die Rehabilitierung vor Gericht gesorgt. Sie haben die Vollstreckungsverjährung bekommen …

Das heißt?

Für jene, die nicht lebenslänglich bekommen haben, habe ich eine Vollstreckungsverjährung nach 30 Jahren beantragt. Bei denen ist die Strafe verjährt, sie können wieder nach Südtirol einreisen. Bei denen, die lebenslänglich bekommen haben – das sind die drei noch lebenden Puschtra Buibm und Erhard Hartung –, gibt es die Möglichkeit der Vollstreckungsverjährung nicht. Daher gibt es nur den Weg der Begnadigung.

War der Vorstoß von Gahr ein Wahlkampfgag?

Ich finde es nicht in Ordnung, dass Gahr die Landesregierung, den Landtag und die SVP auffordert etwas zu tun, wo man heute schon weiß, dass es nicht geht. Das ist politisches Wauwau. Der Landtag oder die Landesregierung können fordern, was sie wollen. Das ist gleich dumm wie seinerzeit der Antrag von Cossiga und Eva Klotz, die wollten, dass Italien der Sezession von Südtirol zustimmt. Mit dem Gahr-Vorschlag würden wir in Rom nur eine aufs Dach bekommen, und wir von der SVP stünden wie die Deppen da. Mit so einem Rohrkrepier ist niemandem gedient.

Interview: Artur Oberhofer

 

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