Teilerfolg für Schwazer
Gute Nachrichten für Alex Schwazer: Das Oberlandesgericht Köln erlaubt die Übersendung eines Teiles der B-Probe von Alex Schwazer nach Italien.
von Thomas Vikoler
Eine wirklich gute Nachricht für den des Dopings angeklagten Alex Schwazer, der eine Manipulation nachweisen will, ist das nicht. Denn das Oberlandesgericht Köln hat am Freitag auf Antrag des Bozner Untersuchungsrichters Walter Pelino eine frühere Entscheidung zur Auslieferung seines Urins nach Italien teilweise revidiert.
Zu den bereits zugestandenen zehn Milliliter der A-Probe sollen nun zusätzliche sechs Milliliter aus der B-Probe an das Carabinieri-Labor nach Parma übersandt werden. Die Herausgabe der Teilproben der A- und der B- Probe hat derart zu erfolgen, dass Entnahme und Transport von einem Amtsgutachter überwacht werden.
Pelino hatte die Überstellung beider Proben samt Behälter beantragt – die Behälter bleiben nun laut Verfügung des OLG Köln im dortigen Labor für Biochemie. Im Labor in Parma soll im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens u.a. ein DNA-Test vorgenommen werden.
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