Die letzten Tage
Laut LRin Martha Stocker seien die Südtiroler Asyl-Richtlinien nicht am Tod des kleinen Adan schuld. Die Familie H. habe nicht auf der Straße gestanden. Und: So rekonstruiert das Land die letzten Tage im Leben des Kurdenjungen.
Es gibt neue Details zum tragischen Fall des 13-jährigen Adan.
Landesrätin Martha Stocker hat am Dienstag nach der Sitzung der Landesregierung betont:
Die Nachforschungen hätten ergeben, dass die Familie H. nach ihrer Ankunft in Südtirol bzw. nach dem Erstkontakt mit den Freiwilligen-Organisationen und den Strukturen des Landes „nicht auf der Straße gestanden“ habe.
Und es treffe auch nicht zu, dass die Südtiroler Asyl-Richtlinien am Tod des Jungen schuld seien.
So rekonstruiert das Land die letzten Tage im Leben des Kurdenjungen Adan H.:
Sonntag, 1. Oktober und vorher
Die Familie H. war – zwischen 2015 und 2017 – zwei Jahre lang in Schweden. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Die Familie hätte zurück in den Irak müssen, hat sich aber vorher selbständig auf den Weg gemacht.
Die Familie dürfte auf dieser Reise Dänemark, Deutschland und Österreich durchquert haben, bevor sie nach Südtirol gelangt ist – wahrscheinlich im Zug.
Über Aufenthalte und Zwischenstopps in den genannten Ländern ist nichts bekannt, realistischerweise dürfte es aber welche gegeben haben. Die Familie selbst erklärt, während der Reise nie kontrolliert worden zu sein.
Der Aufenthaltsort der Familie während dieser Nacht ist nicht bekannt. Bis zum darauffolgenden 2. Oktober hat es keinen Kontakt der Familie H zu irgendeinem Dienst gegeben. Somit war auch kein Eingriff möglich.
Montag, 2. Oktober
Erster Kontakt zur Familie: Flüchtlingsberatung der Caritas, Anlaufstelle Volontarius Bahnhof und SIS (Dienst für Soziale Eingliederung des Betriebes für Sozialdienste Bozen).
SIS teil der Familie die Unmöglichkeit einer Aufnahme mit. In dieser ersten Einschätzung werden weder Land noch Regierungskommissariat einbezogen, da das SIS in dieser ersten Einschätzung autonom ist. Die Flüchtlingsberatung der Caritas ersucht, die Situation nochmals zu bewerten, das Minderjährige in der Familie sind und eines der Kinder im Rollstuhl ist.
Weitere Krankheiten sind den Dienst in diesem Moment noch nicht bekannt, was Einfluss auf die Einschätzung hat.
Die Familie holt in der Quästur die Vormerknummer für die Formalisierung des Asylantrages ab.
Gegen Abend wird der 13-jährige Adan von der Familie ins Krankenhaus gebracht. Das Kind leidet unter Atemproblemen und hat Schmerzen. Die gesamte Familie verbringt die Nacht im Spital.
Dienstag, 3. Oktober
Die Mutter ist mit dem Kind auch am 3. Oktober im Krankenhaus verblieben. Der Rest der Familie hat die Nacht in einer privat organisierten Unterkunft verbracht.
Mittwoch 4. Oktober
SIS und Sanitätsbetrieb teilen dem Land mit, dass das Kind ins Krankenhaus eingeliefert und nun, am 4. Oktober, wieder entlassen wurde.
Im ärztlichen Zeugnis scheint zum ersten Mal ein ausdrücklicher Hinweis auf weitere Pathologien auf. Bis zu dem Zeitpunkt waren die Diagnosen nicht allen Stellen bekannt. Der Arzt verweist darauf, dass es – Zitat – einen „stretto monitoraggio e cure continue“ brauche und folglich eine Unterbringung opportun sei.
Um 17.30 Uhr teilt der Sanitätsbetrieb dem Land und dem SIS mit, dass die Familie auf private Initiative hin in einem Hotel untergebracht wurde – mit einer voraussichtlichen Dauer von mindestens zwei Tagen.
Volontarius nimmt Kontakt zum Vater auf, der bestätigt, dass eine Unterkunft gefunden worden sei.
Aufgrund dieser Mitteilung wurde keine weitere Suche nach einer Unterkunftsmöglichkeit eingeleitet. Wäre eine entsprechende Notwendigkeit gemeldet worden, wäre die Situation vom SIS sicherlich neu bewertet worden.
Donnerstag, 5. Oktober
Laut Ablaufbeschreibung von SOS Bozen hat die gesamte Familie H. in Lokalen der Evangelischen Kirche übernachtet, da im Hotel keine mit dem Aufzug erreichbaren Zimmer vorhanden waren. Von dieser Verschiebung der Familie haben die anderen Stellen erst nachträglich erfahren.
Freitag, 6, Oktober
Die Familie H. geht in die Quästur, um den Asylantrag zu formalisieren. Der Termin wurde auf Bemühen der Quästur vorgezogen.
Hier passiert der Unfall mit dem Rollstuhl.
Das Kind und die Mutter verbringen die Nacht im Krankenhaus, während der Rest der Familie die Nacht in einem Hotel verbracht hat, immer privat organisiert.
Samstag 7. Oktober – Sonntag 8. Oktober
Das Kind wird nach der Operation in die Kinderchirurgie verlegt. Nach der OP schien die Situation vorerst ruhig, danach traten Fieber und eine Infektion auf (der genaue Verlauf wird vom Sanitätsbetrieb vertieft.
Am Vormittag des 8. Oktober erfahren die offiziellen Stellen, dass das Kind in der Nacht verstorben ist.
Die Familie bezieht selbständig bei kurdischen Bekannten eine vorübergehende Unterkunft. Volontarius ist kontinuierlich mit dem Vater in Kontakt, um alle weiteren Schritte abzustimmen.
LESEN SIE IN DER PRINT-AUSGABE:
- Was im sogenannten Critelli-Rundschreiben steht
- Und: Warum die Familie H. sehr wohl in einer Flüchtlingsstruktur hätte aufgenommen werden können
- Welche Lehren Landesrätin Martha Stocker aus dem Fall Adan zieht.
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Kommentare (8)
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brutus
@watschi
…die Frage ist nicht vollständig, es fehlt „WER hat diese Behauptung lanciert?“
Waren es die immer ach so neutralen Medien oder hat man bewusst diese Behauptung in Umlauf gebracht! Aufklärung täte Not….
george
Werte Schreiber.
Die einen übertreiben und berichten nur einseitig und die anderen unterschlagen und berichten nur einseitig. Auch ihr hier seht das wiederum nur einseitig. Etwas an der Sache ist sicher dran. Wäre man ehrlich und aufmerksam, so würde man sicher den Mittelweg zwischen beiden finden und offen darüber reden können. Südtirol ist sicher nicht das „heilige“ Land, aber auch nicht das schlechteste. Licht und Schatten liegen auch in Südtirol immer nah beinander, nur muss man sie auch sehen, eingestehen, gelten lassen und offen darüber miteinander reden.
andreas
Amen……..
Du übertriffst dich mal wieder selbst bei dem Schmarrn den du schreibst.
george
Amen = ja so sei es! Wenn du etwas nicht verstehen willst, so ist es für dich ein „Schmarrn“. Immerhin ist ein Schmarren eine gute Eierspeise. Wohl bekomm’s! Es sei dir trotz allem unbenommen, nur so blödsinnige Antworten zu geben.