Tommasinis 491 Euro
Landesrat Christian Tommasini akzeptiert das Urteil des Rechnungshofes zur gescheiterten Kulturhauptstadt-Bewerbung – und zahlt 491 Euro.
(tom) 491 Euro für eine Reihe nach Venedig, die er angeblich nicht angetreten hat. Anfang September ist Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Tommasini vom Rechnungshof zur Zahlung von Schadenersatz in dieser Höhe verurteilt worden.
Ein Schuldspruch im Rahen des Verfahrens zur gescheiterten Bewerbung Südtirols als Europäische Kulturhauptstadt 2019, den Tommasini offenbar akzeptiert.
Wie sein Anwalt Juri Andriollo mitteilt, wird sein Mandant auf eine Anfechtung des Urteils verzichten und die 491 Euro zahlen. Wohl deshalb, weil die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof von Tommassini die Zahlung von 25 Prozent des vermeintlichen Vermögensschadens von 470.000 Euro gefordert hatte. Die rechtsprechende Sektion des Rechnungshofes hat diesen zum Großteil nicht anerkannt.
In die Berufung gehen wird hingegen mit Sicherheit Tommassinis frühere Ressortdirektorin Katia Tenti. Sie war vom Rechnungshof zur Zahlung von 50.028 Euro für überzogene Ausgaben für die Bewerbung verurteilt worden. Die Landesbedienstete Marisa Giurdanella und der Ex-Abteilungsdirektor Antonio Lampis müssen laut erstinstanzlichem Urteil jeweils 1.244 Euro zurückzahlen.
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