„Große Erleichterung“
Das Abkommen zur wechselseitigen Gleichstellung von Lehrabschlüssen und Meisterdiplomen zwischen Südtirol und Österzreich wurde unterzeichnet.
Das von Bildungslandesrat Philipp Achammer und dem österreichischen Wirtschaftsminister Harald Mahrer unterzeichnete Abkommen beinhaltet die wechselseitige Gleichhaltung der Lehrabschlusszeugnisse in 130 Berufen und der Meisterdiplome in 32 Berufen.
Für Südtirol ist dieses Abkommen auf mehreren Ebenen von Bedeutung: Es bringt eine große Erleichterung für jene Südtiroler, die ihre Meisterprüfung in Österreich absolviert haben und gleichzeitig eine Anerkennung beispielsweise für die Berufsausübung als Selbständige brauchen.
„In vielen Fällen wird das Meisterdiplom wechselseitig nun automatisch anerkannt“, freut sich Landesrat Philipp Achammer. Zudem können Arbeitnehmer, die in Österreich arbeiten wollen, ihre erworbenen Bildungsabschlüsse besser nutzen. Unternehmen erkennen nun sofort, welchem österreichischen Diplom das Südtiroler Zeugnis entspricht. Darüber hinaus erleichtert und beschleunigt die neue Gleichstellungsvereinbarung auch die Verfahren für jene Südtiroler, die sich in Österreich in einem reglementierten Beruf selbständig machen möchten, aber nicht alle Voraussetzungen laut EU-Qualifikationsrichtlinie erfüllen.
Zwischen Österreich und Südtirol besteht in diesem Bereich bereits eine langjährige Zusammenarbeit. Bisher werden 77 österreichische und Südtiroler Lehrabschlussprüfungen automatisch wechselseitig anerkannt. Das neue, viel umfassendere Abkommen wird bis zum Frühjahr 2018 durch entsprechende Verordnungen sowohl in Österreich als auch in Südtirol rechtlich verankert.
„Wenn jemand ein österreichisches Lehrabschlusszeugnis oder Meisterdiplom besitzt, das nicht Teil des Abkommens ist, besteht aber trotzdem die Möglichkeit, dieses in Südtirol durch eine individuelle Gleichwertigkeitsüberprüfung anerkennen zu lassen“, informiert die zuständige Direktorin des Amtes für Lehrlingswesen und Meisterausbildung, Cäcilia Baumgartner. Weitere Informationen dazu erteilt das Landesamt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung (Tel. 0471 416980, E-Mail: [email protected]).
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