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Der Gesundheitsfonds

Der BÜKV ermöglicht einen Gesundheitsfonds für die öffentlich Bediensteten. Die Sozialpartner einigten jetzt sich darauf, wie dieser Fonds aussehen könnte.

Seit Frühjahr 2017 verhandeln die Vertreter der Landesverwaltung, der Gemeinden, der Seniorenwohnheime und Bezirksgemeinschaften, des Sanitätsbetriebes, des Wohnbauinstituts, des Verkehrsamts Bozen und der Kurverwaltung Meran mit den Vertretern der Gewerkschaften über die Einrichtung eines ergänzenden Gesundheitsfonds für die öffentlich Bediensteten. Eingeführt wurde diese Möglichkeit mit dem neuen bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) im Herbst des vergangenen Jahres.

Am Montag haben die Vertreter der öffentlichen Delegation mit Generaldirektor Hanspeter Staffler an der Spitze und die Gewerkschaften einen Entwurf unterzeichnet. Dieser sieht vor, dass alle öffentlich Bediensteten, die unbefristet oder zumindest für ein Jahr befristet angestellt sind, automatisch in den Fonds eingeschrieben werden. Vollzeit- und Teilzeitbedienstete werden gleich behandelt. Am Stichtag 1. September 2017 betrifft diese Regelung demnach 40.166 Angestellte.

Der jeweilige Arbeitgeber wird um die 125 Euro pro Mitarbeiter und Jahr zur Verfügung stellen. Die
Geldmittel für den Gesundheitsfonds für den Zeitraum 2016 bis 2018 wurden bereits bei der Unterzeichnung des BÜKV eingeplant.

Jetzt ist die Landesregierung am Zug: Sie muss diesen Vorschlag der Sozialpartner genehmigen.

 

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