Die Light-Version
Das neue Cannabis-Gesetz kommt, aber nur in einer sehr abgeschwächten Variante. Die Legalisierung von leichten Drogen wurde komplett aus dem Gesetz gestrichen.
von Lisi Lang
Es wird nur eine „Light-Version“: Das neue Cannabis-Gesetz, wovon sich viele eine Legalisierung von leichten Drogen versprachen, wird doch „nur“ eine klare Reglementierung von Cannabis für medizinische und therapeutische Zwecke. Jene Teile des Gesetzes, die sich für eine Legalisierung von leichten Drogen aussprachen, wurden aus dem Entwurf gestrichen.
Ein erster Vorschlag sah nämlich vor, dass leichte Drogen entkriminalisiert werden. Sprich: Erwachsene hätten bis zu 15 Gramm Cannabis zu Hause für den Eigengebrauch besitzen dürfen. Auch der Anbau von Drogen wäre klar geregelt worden: Bis zu fünf Cannabis-Pflanzen hätte man – immer für den Eigengebrauch – anbauen dürfen. Verboten wäre hingegen weiterhin der Verkauf von Drogen geblieben.
Diese Absätze wurden nun aus dem letzten Gesetzentwurf aber komplett gestrichen. Am Donnerstag hätte dieser eigentlich in der Aula behandelt werden sollen, der Termin wurde aber verschoben. „Ich glaube nicht, dass man für die Legalisierung von leichen Drogen eine Mehrheit gefunden hätte“, sagt die SVP-Abgeordnete Renate Gebhard. Aus diesem Grund wurden diese Absätze von der Kommission entfernt. „Der aktuelle Entwurf ist also nur noch ein reduzierter Text, der die Verabreichung von Cannabis für therapeutische Zwecke vorsieht“, erklärt Gebhard.
Es bleibt also – mehr oder weniger – alles beim Alten, denn die Verabreichung von Cannabis für therapeutische Zwecke ist bereits seit 2007 erlaubt. Nun werden die Richtlinien in einen gesetzlichen Rahmen gegossen und genauer definiert. „Es wird beispielsweise geregelt, dass die Cannabis-Importe über das Medizinische Labor in Florenz gemacht werden müssen, wo auch die Qualität genau kontrolliert wird“, erklärt die Kammerabgeordnete. Zudem habe man die Verschreibung dieser Präparate zulasten des Sanitätsbetriebes geklärt und auch Fortbildungen für Ärzte eingeführt, damit Ängste diesem neuen Mittel gegenüber sachlich bekämpft werden können. „Für die Rückerstattung der Kosten werden eigene Regeln festgelegt, die so auch den einzelnen Regionen übernommen werden können“, erklärt Renate Gebhard.
Die SVP-Abgeordnete zeigt sich zufrieden mit diesem Entwurf. „Ich spreche mich für Cannabis für die therapeutische Nutzung aus, halte aber wenig von einer Legalisierung, weil ich es schwierig finde, eine Grenze zu ziehen“, erklärt die SVP-Abgeordnete, die einer Legalisierung von leichten Drogen skeptisch gegenüberstand.
Wann nun definitiv über den Gesetzentwurf abgestimmt wird, ist noch unklar. Ein neuer Termin könnte schon nächste Woche feststehen.
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