„Notwendige Krücke“
Die SVP-Politikerin Renate Gebhard spricht sich für eine verpflichtende Frauenquote im römischen Wahlgesetz aus. Bei den Parlamentswahlen müssten demnach zwei von fünf Edelweiß-Kandidaten weiblich sein.
Von Matthias Kofler
Die Italiener wählen aller Voraussicht nach im März ein neues Parlament. Doch noch steht völlig in den Sternen, auf der Grundlage welches Wahlgesetzes die Bürger zu den Urnen schreiten werden. Nach dem Ende der Sommerpause haben die Fraktionen in Rom die Debatte über die Wahlrechtsreform wieder aufgenommen, die nach der Annahme eines Biancofiore-Antrags im Juni unterbrochen worden war.
Nun liegen zwei Optionen auf dem Tisch: Entweder die Mehrheit im Parlament einigt sich noch auf ein neues Wahlgesetz, oder aber die Regierung erlässt ein Gesetzesdekret, in dem der Wahlmodus für 2018 festgelegt wird – und zwar basierend auf dem bestehenden Wahlgesetz, das vom Verfassungsgericht abgeändert wurde. Eine endgültige Entscheidung über das Wahlgesetz wird nicht vor Dezember fallen.
Der Gesetzentwurf zum „Tedescum“, dessen Behandlung derzeit festgefahren ist, sieht erstmals auch die Einführung einer verpflichtenden Frauenquote im Wahlgesetz vor. Demnach muss jede zur Wahl antretende Liste mindestens 40 Prozent der Ein-Mann-Wahlkreise mit weiblichen Kandidaten besetzen. Darüber hinaus müssen auch auf den Listen für die proportionale Sitzverteilung alternierend männliche und weibliche Kandidaten aufscheinen. Auch das Gesetzesdekret der Regierung – sollte es zu keiner Wahlrechtsreform mehr kommen – dürfte eine solche Frauenquote beinhalten, da die Regierungspartei PD von der Wichtigkeit einer Quote überzeugt ist.
Auch die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard spricht sich gegenüber der TAGESZEITUNG dezidiert für die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote aus. Sie verweist in dem Zusammenhang auf das regionale Wahlgesetz für die Gemeindewahlen sowie auf das Landtagswahlgesetz, die allesamt bereits eine verpflichtende Quote vorsehen. „Die Quote ist eine notwendige Krücke für den Einstieg in die Politik“, erklärt Renate Gebhard. Bei den Gemeindewahlen habe die Quote dazu beigetragen, dass sich mehr Frauen für ein politisches Mandat bewerben.
„Die Vertretung von Frauen in den neuen Gemeinderäten und Gemeindeausschüssen zeigt, dass die Quotenregelung funktioniert und in den vergangenen Jahren konstant zu einer Verbesserung der Situation beigetragen hat. In Südtirol leben in etwa gleich viele Männer und Frauen, daher ist es richtig, wenn beide gleichermaßen in politischen Ämtern vor Ort vertreten sind. Das langfristige Ziel kann daher nur 50:50 lauten“, zeigt sich die SVP-Politikerin überzeugt.
Renate Gebhard stellt sich damit gegen die Forderung einiger Parteikollegen, wonach Südtirol aufgrund seiner Sonderklausel im Wahlgesetz von der Frauenquote befreit werden sollte. „Die Argumente für eine Quote gelten auch in unserem Land“, sagt die SVP-Frauenchefin. Auch wenn die Quote die Ausgangsposition ihrer eigenen Partei „verkomplizieren“ würde, sei sie von der Notwendigkeit dieser Krücke überzeugt.
Die SVP müsste im Falle einer verpflichtenden Frauenquote in zwei der vier Ein-Mann/Frau-Wahlkreise für die Abgeordnetenkammer eine Frau aufstellen. Würde die Edelweißpartei im mehrheitlich italienischsprachigen Wahlkreis Bozen auf eine eigene Kandidatur verzichten, müsste immer noch eine der drei Kandidaten eine Frau sein. Die amtierende Parlamentarierin Renate Gebhard ist damit für 2018 gesetzt.
Schwieriger ist die Situation für die Senatswahlen. Auch dort müsste eine der drei SVP-Kandidaten weiblich sein. Weil Renate Gebhard von der östlichen Landeshälfte nominiert wird, käme es den Bezirken Vinschgau und Meran zu, diese Frau zu stellen.
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