„Regierung wäre überflüssig“
Riccardo Dello Sbarba fordert, dass die Gutachten zur Umweltverträglichkeit für die Landesregierung bindend sein sollen. Doch der Grüne beißt sich an der SVP die Zähne aus.
von Matthias Kofler
Die 2. Gesetzgebungskommission des Landtags hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Umweltprüfung für Pläne und Projekte, vorgelegt von Landesrat Richard Theiner, gutgeheißen: Die SVP-Abgeordneten Albert Wurzer, Maria Hochgruber Kuenzer, Sepp Noggler und Oswald Schiefer stimmten geschlossen für den Entwurf, der Oppositionelle Sigmar Stocker enthielt sich der Stimme, Riccardo Dello Sbarba stimmte dagegen, Bernhard Zimmerhofer fehlte bei der gestrigen Sitzung.
Das Gesetz enthält Bestimmungen über die Bewertung der Auswirkungen von Plänen, Programmen und Projekten auf die Umwelt. Es unterscheidet zwischen der Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP), um ihre Übereinstimmung mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung zu überprüfen, und der integrierten Umweltermächtigung für Anlagen, die ein großes Verschmutzungspotential aufweisen.
Zu heftigen Diskussionen kam es in der gestrigen Sitzung bei der Frage, ob das Gutachten zur Umweltverträglichkeit bindend für die Landesregierung sein sollte. Dies forderte der Grüne Riccardo Dello Sbarba. Die SVP schmetterte den Antrag ab, und zwar mit dem Hinweis, dass bei einem bindenden Gutachten die Landesregierung als Entscheidungsorgan überflüssig werden würde. „Dann braucht es keine Regierung“, befindet Sepp Noggler.
Der Vinschger reichte gemeinsam mit Maria Hochgruber Kuenzer einen Gegenantrag ein, der vorsah, dass das Gremium, das für die Erstellung des Gutachtens zuständig ist, nicht nur aus Vertretern von Umweltverbänden, sondern auch aus Vertretern der Wirtschaft bestehen soll. Damit sollte gewährleistet werden, dass ein Projekt nicht nur nach seiner Umweltverträglichkeit, sondern auch nach wirtschaftlichen Aspekten bewertet werden soll. Der Antrag fand aber, genauso wenig wie jener der Grünen, in der Kommission keine Mehrheit. Noggler kann aber damit leben: „Dadurch, dass das Gutachten nicht bindend ist, kann die Landesregierung in ihrer Bewertung auch wirtschaftliche Aspekte miteinfließen lassen“, erläutert der SVP-Abgeordnete.
Nicht zufrieden ist Sepp Noggler mit den Bestimmungen zum Sammelgenehmigungsverfahren. Zwar wird mit dem neuen Gesetz für die Umweltverträglichkeitsprüfung eine zeitliche Frist von 30 Tagen festgelegt. Zudem müssen die Gemeinden die Dokumente künftig digital verschicken, wodurch die zuständigen Ämter, für die eine Bearbeitungsfrist von 15 Tagen gilt, sofort darauf zurückgreifen können. Nur kann die 30-Tages-Frist unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt werden, wodurch die Umweltprüfung auch bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen kann. „Wir müssen im Landtagsplenum darauf drängen, dass hier den Bürgern noch weiter entgegengekommen wird“, fordert Sepp Noggler.
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