Das Theiner-Gesetz
Noch in diesem Jahr geht der Gesetzentwurf Raum und Landschaft an den Landtag. Landesrat Theiner stellte am Freitag die vier Hauptthemen vor.
Die Neuerungen in Landschaftsschutz und Raumordnung, das leistbare Wohnen und nicht zuletzt die Vereinfachungen, die der Gesetzentwurf Raum und Landschaft für die Bürger vorgesehen hat:
Diese vier großen Themenblöcke standen am Donnerstag im Mittelpunkt einer von Landesrat Richard Theiner organisierten Informationsveranstaltung im Südtiroler Landtag.
„Wir wollten den Abgeordneten Einblick in die wichtigsten Neuerungen geben, noch bevor sie sich im Detail mit dem Gesetzentwurf befassen müssen“, so Theiner.
Im Landschaftsschutz etwa gehe es darum, die Entwicklung des Schutzgedankens auch gesetzlich nachzuvollziehen. „Der Schutz besonderer Landschaften ist heute Allgemeingut, wir müssen aber auch die Alltagslandschaft besser schützen und – wo immer möglich – aufwerten“, erklärt der Landesrat.
Dabei stelle man nicht das ganze System auf den Kopf, sondern nehme alle bewährten Instrumente des Landschaftsschutzes auf. „Wir machen sie fit für die Zukunft und schaffen so ein tragfähiges Konzept für den Schutz unserer Kultur- und Naturlandschaft für die nächsten – das traue ich mich zu behaupten – Jahrzehnte“, so Theiner.
In Sachen Raumordnung stehe dagegen die Eindämmung von Flächenverbrauch und Zersiedelung im Mittelpunkt des Gesetzentwurfes Raum und Landschaft. In dieser Hinsicht, erklärt Theiner, sei die Abgrenzung des Siedlungsgebietes fundamental.
„Innerhalb des Siedlungsgebietes sollen die Flächen so effizient wie möglich genutzt werden und dafür sehen wir auch eine Reihe von Vereinfachungen vor“, so der Landesrat, „außerhalb dominiert dagegen der Schutz, Neubauten wird es dort – mit ganz wenigen Ausnahmen neben der Landwirtschaft – nicht mehr geben“.
Eine wichtige Aufgabe des Gesetzes Raum und Landschaft wird zudem sein, Wohnen in Südtirol wieder leistbar zu machen. Dafür werden etwa Gelder für Wohnbau und Infrastruktur zweckbestimmt, mindestens 60 (und auf Wunsch der Gemeinden bis zu 100) Prozent des Wohnraums müssen künftig Ansässigen vorbehalten werden und auch ein ganz neues Instrument der Wohnbauförderung führt das Gesetz ein: Wohnungen mit gedeckeltem Preis, solche also, für die die Gemeinde vorab bestimmt, um wie viel sie verkauft oder vermietet werden dürfen.
„Ich bin überzeugt, dass alle neuen und bereits bewährten Mittel der Wohnbaupolitik dafür sorgen werden, dass es in allen Gemeinden Wohnungen zu einem Quadratmeterpreis von maximal 2300, in Bozen von höchstens 3000 Euro geben wird“, so Theiner.
Im Themenblock Nummer vier ging es schließlich um die Vereinfachung der Verfahren, um Entbürokratisierung und Bürgernähe. So wird künftig nicht für jede Maßnahme eine Baugenehmigung notwendig sein, es wird auch sehr viel einfachere (und schnellere) Baurechtstitel geben. Zudem wird in allen Gemeinden eine Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten eingerichtet, die die einzige Anlaufstelle der Bürger sein wird:
„Hier bekommen sie alle Unterlagen und Auskünfte, die Servicestelle treibt das Verfahren voran, holt alle Gutachten ein, nimmt dem Bürger Gerenne und Unsicherheiten ab und informiert ihn über die einzelnen Schritte“, so der Landesrat, der hinzufügt: „Einfacher und bürgernäher geht’s nicht!“
Wie von der TAGESZEITUNG mehrfach berichtet, soll der Gesetzentwurf Raum und Landschaft noch innerhalb dieses Jahres an den Südtiroler Landtag weitergereicht und voraussichtlich im Laufe des Winters dort im Plenum behandelt werden.
Ob das Gesetz denn auch verabschiedet wird, steht auf einem anderen Stern.
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Kommentare (3)
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sepp
do Theiner und a gesetz das i nett lach was wird den ein unfähiger landesrat ein gesetz entwerfen man hats ja schon bei r Sanität gesehen das der herr unfhig ist
morgenstern
Wenn man eine Null in Klammern setzt, verändert man deshalb nicht ihren Wert.