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„Keine Panik“

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Der Südtiroler Sanitätsbetrieb setzt weiter auf Information und bittet die Eltern um etwas Geduld. Impfverweigerern droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500 Euro.

von Silvia Ramoser

Das beschlossene Impfgesetz muss nun umgesetzt werden. Damit die Eltern bestmöglich informiert werden, organisiert der Sanitätsbetrieb ab dem 12. September Informationsveranstaltungen mit unabhängigen Experten. Zusätzlich zu der Kampagne „Impfen schützt“ sind weitere spezifische Veranstaltungen auf Sprengelebene vorgesehen.

Obwohl das Impfgesetz für das kommende Schuljahr Übergangsbestimmungen vorsieht, müssen die Vorschriften dennoch beachtet werden. Diese sehen unter anderem vor, dass die Impfdokumentation eines jeden Kindes innerhalb 10. September in den Kindergärten und innerhalb 31. Oktober in den Schulen abgegeben werden muss. Sollte bis dahin keine Dokumentation des Impfstatus eingehen, wird das dem Sanitätsbetrieb gemeldet. Die Eltern bekommen daraufhin eine Einladung, die fehlenden Impfungen an einem spezifischen Termin nachzuholen. Sollte das Kind bei dem angegebenen Termin nicht erscheinen, folgt nach zwei Monaten eine weitere Einladung zu einem Impfgespräch mit anschließender Impfung. Verweigern sich die Eltern immer noch, erhalten sie eine Beanstandung mit einer Frist, ihre Kinder bis dahin zu impfen. Verstreicht auch diese Frist, ohne dass das Kind alle Pflichtimpfungen erhalten hat, bekommen die Eltern eine Verwaltungsstrafe zwischen 100 und 500 Euro. Doch nur weil die Strafe gezahlt wird, heißt das nicht, dass die Kinder nicht mehr geimpft werden müssen. Bei Kindern zwischen null und sechs Jahren hat das Verweigern der Pflichtimpfungen den Ausschluss aus dem Kindergarten bzw. Kita zur Folge.

Betroffen von der Impfpflicht sind Kinder ab dem Jahrgang 2001 und gilt bis einen Tag vor dem 17ten Geburtstag.

Der Sanitätsbetrieb ruft die Eltern dazu auf, Geduld zu haben. „Wir haben ein Jahr lang Zeit, alles in Ordnung zu bringen“, sagt Generaldirektor Thomas Schael. Spezielle Fälle und etwaige Fehler in den erhaltenen Briefen werden im Laufe des Jahres einzeln abgeklärt.

Was die Privacy anbelangt, beruhigt der Sanitätsbetrieb. Die Impfdokumentation enthalte in der Tat sensible Daten, Schulen dürften aber schon allein rein rechtlich solch sensible Daten nicht verbreiten.

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