VZS contra Volksbank
Die Verbraucherzentrale Südtirol kritisiert: Die Volksbank will den Aktienhandel mit einem Eröffnungspreis von 15,30 Euro starten. Diese Preisfestlegung erfolgt aber in klarem Widerspruch zu Versprechen der Führungsriege der Bank im letzten Herbst.
Die Verbraucherzentrale Südtirol kritisiert den Aktien-Eröffnungspreis der Volksbank. In einer Aussendung schreibt die VZS:
In einer Presseinformation vom 25. August 2017 kündigte die Volksbank an, vorbehaltlich Genehmigung am 25. September 2017 mit dem Handel der bankeigenen Aktien auf der Hi-MTF Plattform zu beginnen. Der Handel mit den Aktien war seit Herbst 2016, knapp vor der Änderung der Gesellschaftsform, nicht mehr möglich, und soll nunmehr mit einem neuen Eröffnungshandelspreis von 15,30 Euro starten, für welchen laut Volksbank auch ein Angemessenheitsgutachten durch einen unabhängigen Berater vorliegt.
Es ist dies der vierte unterschiedliche Preis in Folge, der der Volksbankaktie in den letzten 18 Monaten zugeordnet worden ist. Zur Erinnerung:
- April 2016: der Verwaltungsrat der Volksbank schlägt der Mitgliederversammlung vor, den Preis auf 19,65 Euro festzulegen, und die Mitgliederversammlung bestätigt dies;
- November 2016: die Volksbank ändert ihre Rechtsform, und die Aktionäre, die damit nicht einverstanden sind, können zurücktreten; zwei Gutachten sehen den Wert der Aktien in der Spanne zwischen 11,09 Euro und 15,08 Euro. Der Auszahlungspreis bei Rücktritt wird vom Verwaltungsrat auf 12,10 Euro festgelegt;
- Dezember 2016: einige Aktionäre beanstanden bei Rücktritt diesen Preis, und verlangen vor Gericht Neufestsetzung des Auszahlungspreises durch ein Gutachten;
- Juni 2017: der vom Gericht benannte Sachverständige legt den Auszahlungspreis bei 14,69 Euro fest;
- August 2017: die Volksbank klagt jene Aktionäre, welche die gerichtliche Neufestsetzung des Aktienwerts verlangt hatten, und beanstandet den Preis von 14,69 Euro als falsch bemessen;
- August 2017: der Verwaltungsrat gibt bekannt, dass der Eröffnungshandelspreis in der Spanne von 12,10 und 16,30 Euro auf 15,30 Euro festgelegt wird.
Die Abfolge zeigt klar und deutlich, dass die jeweilige Preisfestlegung allein gemäß ihren wirtschaftlichen Auswirkungen für die Bank erfolgte. Dies ist, jedenfalls bis zu einem gewissen Punkt, auch legitim und nachvollziehbar. Weniger nachvollziehbar wird das Ganze, wenn man bedenkt, dass innerhalb nur eines Monats zuerst ein durch beeidigtes Gutachten festgelegter Aktienpreis durch eine Klageschrift als zu hoch beanstandet wird, und dann ein um 61 Cent höherer Eröffnungshandelspreis der Aktien festgelegt wird.
Schwerwiegender ist, dass die neue Preisfestlegung auch in klarem Widerspruch zu den Aussagen der Führungsriege im vergangenen Herbst steht: diese hatte den Medien gegenüber versichert, in Zukunft werde der Wert der Aktien wieder bei 19,60 Euro liegen – der neue Eröffnungskurs ist weit entfernt davon. Dieselbe Botschaft wurde auch von den Bankangestellten verkündet, wie Betroffene berichten: vielen von ihnen wurde in Gesprächen mit der Bank versichert, sie könnten ganz beruhigt auf das Wiedereinsetzen des Handels über die Plattform warten, und dann ihre Aktien „wie gehabt“ um etwa 19 Euro verkaufen.
Eine weitere Frage, die AnlegerInnen an die VZS herantragen, ist jene nach der Beeinflussung des Marktes: wie groß ist der Spielraum der jeweiligen Entscheidungsträger bei Kurs- bzw. Preisfestlegung sowie öffentlich wirksamen Aussagen, bevor sich eine unzulässige Marktbeeinflussung ergibt?
In der VZS ist man dabei, alle zur Hand stehenden Optionen abzuwägen. Für September ist ein Treffen mit den Betroffenen geplant, bei welchem mögliche Handlungsszenarien erläutert werden.
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Kommentare (3)
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andreas
Banken wurde die Geschäftsgrundlage entzogen, es scheint, dass sie die Schalterbeamten abauen wollen und für jede Kleinigkeit Geld verlangen.