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„Kein Hausarrest“

Sepp Noggler

Sepp Noggler spricht sich gegen die Erhöhung der Kontrollvisiten bei den Beamten aus: Der Krankenstand dürfe nicht zum Hausarrest werden. 

Der Landtagsabgeordnete und Regionalassessor Josef Noggler spricht sich – abgesehen von der Kompetenzfrage – bei der ärztlichen Kontrolle bei Krankenstand der öffentlichen Bediensteten auch inhaltlich dezidiert gegen die Anwendung der staatlichen Regelung aus: „Dass der Staat die Bediensteten in Krankenstand für sieben Stunden ins Haus verbannen will, ist sicherlich nicht der Notwendigkeit der ärztlichen Kontrolle geschuldet. Dafür reichen die vier Stunden täglich, zwischen 10 bis 12 und 17 bis 19 Uhr, wie wir sie auf Landesebene haben, tadellos aus“, unterstreicht Noggler.

„Vielmehr ist diese Ausweitung der Kontrollzeiten Ausdruck eines Geistes, wonach ein Krankenstand, neben der Krankheit selbst, möglichst unangenehm gestaltet werden müsse, wohl um damit die ´schwarzen Schafe´ zu treffen“, erklärt Noggler. Es sei aber ein Unart, die Mehrzahl der Ehrlichen in eine Art Hausarrest aufgrund des Krankenstandes zu drängen, um wenige andere zu sanktionieren. „Es ist ganz einfach: Wenn jemand mit einem Knochenbruch im Krankenstand ist, nützt es diesem und uns als Verwaltung nichts, wenn er den ganzen Tag in der Wohnung hockt. Wer mit Grippe und Fieber im Bett liegt, ist ohnehin zu Hause. Wegen der Möglichkeit der ärztlichen Kontrolle wäre es also nicht notwendig, die Zeiten von vier Stunden auf sieben Stunden auszuweiten“, schlussfolgert Noggler.

Die Regional- und Landesregierung werde nach Wegen suchen, die Kompetenzfrage zu klären, „bevor die NISF/INPS Kontrollen zu Zeiten durchführt, an denen unsere Bedienstete nicht zu Hause sein müssen. Ansonsten müssen diese in den Verfahren den Kopf herhalten, um die Kompetenzfrage zu klären“. Es sein insofern ein zusätzliches Unding, „dass wieder die Privaten herhalten müssen, um für die Rechtsfortbildung in einem überkomplizierten Rechtssystem die Zeche zu zahlen.“

Bis zur Klärung der Kompetenzfrage habe die Direktion der NISF/INPS jedoch auch eine simple Möglichkeit, solche Verfahren nicht den Bediensteten aufzuhalsen: „Da sich die Zeitfenster des Landes und des Staates teilweise vormittags und nachmittags überlagern, würde es reichen, wenn sie die Kontrollen bis zur Klärung der Kompetenz eben nur während dieser gemeinsamen Regelungszeit machen“, empfiehlt Noggler. So wäre beiden Rechtsordnungen, jener des Landes und des Staates im konkreten Fall jedenfalls genüge getan.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (4)

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  • saustall_kritiker

    Würde das Inps z.B. um 16 Uhr, also zu einer laut Landeskollektivvertrag nicht vorgesehenen Zeit einen Landesbediensteten im Krankenstand kontrollieren, würde es außer Spesen für den Steuerzahler eh nichts bewirken und sich allenfalls nur lächerlich machen. Denn die Sanktionen verhängt ja der Arbeitgeber Landesverwaltung, und der kann laut kollektivvertraglichen Bestimmungen nur gegen den Bediensteten vorgehen, wenn er gegen diese Bestimmungen und nicht jene, die das Inps angeblich zu kennen vorgibt, verstößt. Also wird dem Landesbediensteten nichts passieren, da der Arbeitgeber Land in diesem Fall nicht aktiv werden kann. Und das Inps hat höchstens den Hohn und Spott zu tragen. Ich finde, das Inps sollte einen kleinen Nachhilfeunterricht über die im autonomen Südtirol geltenden Bestimmungen absolvieren, und das jedenfalls bevor so ein Fall eintritt, um nicht gänzlich in die Lächerlichkeit abzudriften.

    • andreas

      Bist du sicher, dass der Arbeitgeber und nicht die INPS die Sanktionen verhängt?
      In der Privatwirtschaft ist es die INPS.

      Grundsätzlich ist mehr Kontrolle aber zu begrüßen, da die Schlaumeier nicht aussterben.

  • saustall_kritiker

    Das sind die üblichen staatlichen italienischen Bestimmungen, die eben für Italien geschaffen sind, eher mit dem Ziel abzuschrecken, weil man in den meisten Fällen eh nicht zu kontrollieren imstande ist… außer eben in Südtirol… wo dann diese für die italienische Mentalität geschaffenen Bestimmungen mit deutscher Mentalität, also völlig falsch interpretiert und angewandt werden. Gleich ist es bei der Bestimmung, dass man in Südtirol erst am zweiten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung bringen muss, im Gegensatz zu Italien, wo dies bereits am ersten Tag gefordert wird. In diesem Fall ist man aber in Italien bereits draufgekommen, dass diese Regelung kontraproduktiv ist: Denn der Arbeitnehmer denkt sich dann: Wenn ich schon zum Arzt gehen muss, dann lass ich mich gleich zwei oder drei Tage krank schreiben, was dann in der Regel auch geschieht… Andernfalls wie in Südtirol der Bedienstete aber schon am zweiten Tag wieder arbeiten geht, wenns nicht gar zu grob fehlt…. Päpstlicher als der Papst sein zu wollen, da geht halt oft der Schuss auch nach hinten los. In Deutschland sind die diesbezüglichen Kontrollen auch lockerer, weil man eben erkannt hat, dass sonst der Schuss nach hinten los geht, wenn man beim Erlassen von Bestimmungen nicht den Hausverstand und ein sinnvolles Maß verwendet. 🙂

  • andreas

    Die Sanktionen liegen also bei der INPS, macht jetzt deinen restlichen Kommentar nicht unbedingt glaubwürdig.

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