Ende eines Abenteuers
Harry Oberlechner hatte für seinen Abenteuerpark Winnetou in Gais noch einige Monate Schonfrist bekommen. Jetzt aber hat die Landesregierung das Aus beschließen müssen.
von Silke Hinterwaldner
Fast alle, die Häuptling Harry Oberlechner in seinem Abenteuerpark Winnetou in Gais besuchen, sind voll des Lobes. Kinder und Erwachsene tauchen gern ein in diese Traumwelt, die dort geschaffen wurde.
Aber es gibt ein schwerwiegendes Problem: Der Abenteuerpark Winnetou hat keine offizielle Genehmigung für die Tätigkeit im Auenschutzgebiet. Früher hatte Harry Oberlechner seinen Abenteuerpark in Reischach betrieben, aber dann kam das Aus. Vor einem Jahr schließlich einigte er sich mit einem Grundbesitzer und Gais und bekam die mündliche Zusage der Gemeinde, dass man die notwendige Umwidmung des Geländes in die Wege leiten werde. Der Abenteuerpark Winnetou wuchs langsam – aber die Genehmigung ließ auf sich warten. Schließlich die enttäuschende Nachricht aus Bozen. Im März diesen Jahres teilte die Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung mit, dass einer Umwidmung in touristische Zone nicht möglich sei. In der Folge müsste der Abenteuerpark abgebaut werden. Sehr zum Bedauern der Besucher.
Unterstützung bekam und bekommt Oberlechner von den Gemeindeverwaltern in Gais. „Für uns“, sagt Vizebürgermeister Alex Dariz, „ist der Abenteuerpark eine tolle Sache und eine enorme Bereicherung für die Gemeinde Gais. Er stellt eine Attraktion dar, die im Grunde niemanden stört. Im Gegenteil: Gerade für die Sommerbetreuung von Kindern ist die Anlage wunderbar.“ Mit dieser Ansicht steht er nicht alleine da. Unterstützung kommt von mehreren Landesräten. Aber die Warnung folgt auf den Fuß: Wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist die Anlage an Ort und Stelle wohl nicht zu retten.
Zum zweiten Mal in Folge war der Abenteuerpark nun schon auf der Tagesordnung der Landesregierung. Formell mussten die Landesräte gestern über einen Punkt entscheiden, der folgendermaßen formuliert war: „Gemeinde Gais: Ablehnung einer Abänderung zum Bauleitplan der Gemeinde – Ratsbeschluss Nr. 22 vom 22. Juni 2017 (GAB 221/2016)“.
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Kommentare (3)
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andreas
Es scheint Mode zu werden mal irgendwas ohne vorherige Genehmigung irgendwohin zu bauen und nachher auf die Notwendigkeit hinzuweisen, wie auch beim Parkplatz beim Pragser Wildsee.
Wenn die Gemeinde Gais sich vorab nicht informiert und etwas verspricht, was sie nicht halten kann, soll sie auch die Verantwortung übernehmen und nicht den bösen Boznern die Schuld geben.