Weniger Ungleichheit
Die Besteuerung trägt deutlich zum Ausgleich der Einkommensunterschiede bei. Eine neue Studie des AFI.
Mit der Auswertung der Einkommenssteuerdaten des Finanzministeriums hat das Arbeitsförderungsinstitut (AFI) den Umverteilungshebel im Steuersystem sichtbar gemacht und nachgewiesen, dass nach Begleichung der Einkommenssteuer die Einkommensungleichheit geringer ist als zuvor.
Um das nachzuweisen, hat das AFI den Gini-Koeffizienten berechnet, einmal auf das Brutto und das Netto des Steuereinkommens, aber auch auf den Differenzbetrag zwischen beiden, weil dieser der Index für die ausgleichende Wirkung der Steuer ist. Der Gini-Koeffizient misst die Einkommensungleichheit eines Gebietes zwischen Null (alle haben gleich viel) und Eins (einer hat alles).
„Wir haben in unserer Studie einen Gini-Index auf das Netto von 0,406 und einen Gini-Index von 0,464 auf das Brutto ermittelt – ein klarer Beweis, dass das System der Einkommenssteuer ausgleichend wirkt“, stellt AFI-Forscherin Matilde Cappelletti fest.
AFI-Direktor Stefan Perini: „Über die Steuerpolitik sollten Einkommensunterschiede noch mehr und noch besser abgebaut werden.“ Das Land Südtirol habe hier Handlungsspielräume, betont das AFI, vor allem beim regionalen Anteil der Einkommenssteuer IRPEF. Zusätzlich zum steuerfreien Einkommen bis 28.000 Euro im Jahr könnte auch der regionale Anteil der IRPEF progressiv gestaffelt werden, empfehlt das AFI.
„Als wir die Daten genauer analysiert hatten, stellte es sich heraus, dass von den 416.054 Steuerpflichtigen im Steuerjahr 2015 nur 322.981 tatsächlich Steuerbeträge entrichtet haben“, berichtet AFI-Forscherin Matilde Cappelletti.
Die anderen konnten ihre Einkommen mit Abzugs- und Steuerfreibeträgen verrechnen oder sie waren in der so genannten „No-Tax-Area“. Insgesamt haben die Südtiroler Einkommenssteuerpflichtigen über 2,5 Milliarden Euro erklärt, aber dank der verschiedenen Steuerbefreiungen nur 1,9 Milliarden Euro netto an Einkommenssteuern entrichtet (5.852 Euro pro Kopf).
Im Steuerjahr 2015 kam jeder fünfte Südtiroler Steuerpflichtige (20,3 Prozent oder 84.454 Personen) in den Genuss von Abzugs- und Freibeträgen im Gesamtwert von 370 Millionen Euro, was durchschnittlich 4.435 Euro pro Steuerzahler ausmacht.
Die Abschreibe- und Freibeträge betrafen zu 80,6 Prozent Ausgaben für Vorsorge und Gesundheit und zu 14,6 Prozent die Zusatzrente. Einen bemerkenswerten Anteil von 12,1 Prozent an der Gesamtsumme der Abschreibe- und Freibeträge machen die Abzugsmöglichkeiten für den Erstwohnsitz aus – insgesamt 32,7 Millionen Euro. Davon profitierten 50.532 Steuerpflichtige.
Fast alle Südtiroler Steuerpflichtigen (97,1 Prozent oder 404.080 Personen) konnten gesetzlich festgelegte Aufwendungen absetzen, was den Brutto-Steuer-Ertrag für den Fiskus um 688 Millionen Euro minderte. Die hauptsächlichen Abzugsposten betreffen zu 60,4 Prozent Einkommen aus unselbständiger Arbeit und Rente, zu 15,1 Prozent die zu Lasten lebenden Familienmitglieder.
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