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Rute im Fenster

Andreas Pöder

Der Abgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, ruft die Eltern von Schulkindern in Sachen Impfen & Datenschutz zum zivilen Ungehorsam auf.

von Artur Oberhofer

Andreas Pöder ruft die Eltern zum zivilen Ungehorsam auf. Der Landtagsabgeorndete der BürgerUnion, das das kontrovers diskutierte Impf-Thema zu seinem Steckenpferd (und Wahlkampf-Thema) gemacht hat, rät den Eltern von Schulkindern:

Sie sollten „aus Datenschutzgründen und als Zeichen gegen die Verletzung der Privacy-Bestimmungen zum Schutz besonders sensibler Gesundheitsdaten“ nicht die vom Sanitätsbetrieb verschickten Dokumente über Impfstatus der Kinder oder Bescheinigungen über mögliche Krankheiten der Kinder in den Schulen abgeben.

Foto: 123RF.com

Für Kinder in Grund-, Mittel- und Oberschulen gebe es, laut Pöder, keinerlei Konsequenzen, wenn die Unterlagen nicht wie vorgeschrieben bis zum 31. Oktober abgegeben würden. „Die Schüler dürfen in jedem Fall die Schulen besuchen, heuer und auch alle Folgejahre, egal ob die Dokumente abgegeben werden oder nicht und auch unabhängig davon, ob sie alle Pflichtimpfungen haben oder nicht“, erklärt Pöder.

Auch die Geldstrafen von 100 bis 500 Euro gebe es nicht wegen der eventuellen Nicht-Vorlage der Dokumente, sondern wegen der Nicht-Erfüllung der Impfpflicht. „Wer also die Unterlagen in den Schulen nicht abgibt, kriegt deswegen keine Strafe, und die Kinder dürfen in die Schule gehen“, so Pöder.

Der Vorteil sei, dass niemand in den Schulen oder im Dorf über den Impfstatuts oder Gesundheitsstatus eines Kindes Bescheid wisse, so Pöder.

Beim Kindergarten und Kitas und überhaupt bei Kleinkinderbetreuungsstrukturen sei die Thematik etwas komplexer: Dort ist die Abgabe der Dokumentation bis 10. September Voraussetzung dafür, dass die Kinder den Kindergarten und die Kita besuchen dürfen. Vormerkungen zum Impfen und im Falle der Nichtbeachtung der Vormerkungen die Einladung zum Impfgespräch folgen dann erst in den Herbst-/Wintermonaten etc.

Die Geldstrafen gibt es auch hier für die Nicht-Beachtung der Impfpflicht.

Andreas Pöder rät den Eltern in Kindergärten und Kitas vor der Abgabe irgendeines Dokuments eine ausführliche Datenschutzerklärung einzuholen: „Die Kindergartenverantwortlichen oder Kita- und Kinderhortverantwortlichen sollten ausführlich erklären, welche Personen mit den abgegebenen Daten in Verbindung kommen, was genau im jeweiligen Büro mit den Daten passiert, welche Datenschutzvorkehrungen getroffen wurden, um die hochsensiblen Gesundheitsdaten zu sichern, wie gewährleistet wird, dass niemand, aber auch niemand in der Schule oder der Dorfgemeinschaft über den Impfstatus oder Gesundheitsstatus eines Kindes Bescheid weiß“, so der BürgerUnion-Mandatar.

Die Verletzung der Privacy-Bestimmungen in Sachen Gesundheitsdaten könne als Straftat verfolgt werden, und es drohen laut dem staatlichen Privacy-Dekret 196/2003 Geldstrafen von Zig-Tausenden von Euro bis hin zu über 100.000 Euro, je nach Vergehen.

Pöder stellt der Politik und den Kindergarten- und Kita-Verantwortlichen die Rute ins Fenster: Sollte auch nur ein einziges Kind vom Kindergartenzugang ferngehalten werden, dann seien die Klagemöglichkeiten unendlich. „Ich möchte nicht in der Haut der- oder desjenigen stecken, der dann die Verantwortung vor Gericht übernehmen muss für eine Nicht-Zulassung eines Kindes zum Kindergarten oder zur Kita“, so Pöder.

Das Kalkül ist klar: Pöder und seine Mitstreiter möchten einen Präzedenzfall provozieren.

 

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