Kalt erwischt
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Eine Lehrerin in Bruneck hat – ohne böse Absicht – ihre Essenskarte falsch benutzt, indem sie einen Snack abrechnete. Dafür wurde sie hart bestraft.
von Silke Hinterwaldner
Marisol Settimi ist eine vielseitig interessierte Frau.
Sie hat bereits mehrere Studientitel angehäuft, unter anderem arbeitet sie gerade an einem Master in Kriminologie, und unterrichtet in ihrem Brotberuf Italienisch an Oberschulen.
Im vergangenen Schuljahr hatte Marisol Settimi eine Teilzeitstelle an der WFO, Fachoberschule für den wirtschaftlichen Bereich, in Bruneck und Innichen angenommen. Gleich zu Beginn des Schuljahres im September 2016 machte es sich die Italienisch-Lehrerin zur Gewohnheit in der Mittagszeit in einem der umliegenden Bäckereien oder Imbisslokalen einen Lattemacchiato zu trinken und dazu ein Brot oder ein paar Kekse zu sich zu nehmen.
Das Konsumierte rechnete sich dann über die Bürgerkarte ab – in der Überzeugung dabei alles richtig zu machen. Schließlich haben Lehrpersonen das Anrecht auf einen Essensgutschein im Wert von 4,75 Euro, der heutzutage ganz einfach über die Bürgerkarte verrechnet wird.
Dabei aber ist Marisol Settimi ein bedauerlicher Fehler unterlaufen. Sie hatte wohl das Reglement zur Abrechnung nicht gründlich studiert und war davon ausgegangen, diesen Bon an jedem Schultag in Anspruch nehmen zu können.
Aber, und liegt der Hase im Pfeffer, der Gutschein kann nur an jenen Schultagen in Anspruch genommen werden, an denen eine Lehrperson sowohl am Vormittag als auch in den Nachmittagsstunden Dienst tut. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das ist mir klar“, sagt sie, „aber ich habe ehrlich nichts von dieser Regelung gewusst und im guten Glauben immer wieder eine Kleinigkeit konsumiert.“
Insgesamt hat Marisol Settimi auf diese Weise an 54 Tagen zwischen September und April – unrechtmäßig – die Essenskarte in Anspruch genommen.
Die Aufschlüsselung hat ergeben, dass der öffentlichen Hand auf diese Weise ein monetärer Schaden von 256,85 Euro entstanden ist.
Das Missgeschick flog erst im April auf, woraufhin Schuldirektor Walter Markus Hilber die Lehrerin gleich zu einer Aussprache zitierte. Bei diesem Gespräch machte Marisol Settimi dem Direktor klar, dass sie in gutem Glauben gehandelt habe und ihrem Arbeitgeber nicht absichtlich Schaden zufügen wollte. Sie erklärte sich sofort bereit, den Fehlbetrag zurückzuzahlen. Im Schreiben des Direktors vom 5. Mai heißt es:
„Sie haben die Essenskarte PAN 00397587 in 54 Fällen ungerechtfertigterweise verwendet und abgerechnet. Sie bestätigen dieses Ergebnis und erklären sich bereit, den geschuldeten Betrag in Höhe von 256,85 Euro der Autonomen Provinz Bozen zurückzuerstatten. Sie verweisen darauf, dass Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben, sondern der Meinung waren, dass Sie die Essenskarte jeden Tag benutzen können.“
So weit, so klar. Nach der mündlichen Aussprache hatte der Direktor noch einen Verweis als disziplinarrechtliche Konsequenz in Aussicht gestellt, aber die Strafe sollte weit härter ausfallen.
WAS IN DER FOLGE PASSIERT IST UND WIE MARISOL SETTIMI SICH RECHTFERTIGT, LESEN SIE AM DIENSTAG IN DER PRINT-AUSGABE.
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Kommentare (14)
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noando
langsam, keep calm … 257 örn! unwissenheit schütz vor strafe nicht, ok, aber das ausmaß soll entsprechend sein … es wird wohl ein unterschied sein ob ich 5 km/h oder 100 zu schnell war … außerdem, wenn man die zeit von büromenschen für kurze blicke in die nachrichtn (und einen kurzen post) berechnet, …
sepp
i denk insre Politiker verrechnen mehr essen ei ihnen nett zui stehatn
prof
@yannis
Fongsch ietz a mit dei „Eiereien“ wia der reinhold un???? Wenn olles soooo letz isch,warum geats nit beade aus die Eier.