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Eingeschränkte Freiheit

Der Parlamentarier Herbert Dorfmann hat das italienische Impfdekret bei der EU-Kommission in Frage gestellt. Jetzt liegt die Antwort des zuständigen Kommissars vor.

von Heinrich Schwarz

Der Südtiroler EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann kündigte bereits Anfang Juni über Facebook an, in Brüssel Möglichkeiten auszuloten, um „dieses meiner Meinung nach übertriebene Dekret in Frage zu stellen.“ Gemeint ist das Dekret zur Einführung der Pflichtimpfungen und der neuen Sanktionen, das inzwischen vom italienischen Parlament genehmigt wurde.

Die einzige Möglichkeit einer Intervention auf europäischer Ebene sei eine Anfrage an die EU-Kommission zu einem Teilaspekt des Dekretes gewesen. „Im EU-Parlament haben wir ja eigentlich keine Zuständigkeit, da die Gesundheitspolitik nationale Kompetenz ist. Insofern war die Freizügigkeit der Arbeitnehmer eigentlich der einzige Konnex, der mir eingefallen ist und wo das Ganze eine europäische Dimension bekommen könnte“, sagt Dorfmann heute.

In der schriftlichen Anfrage an die EU-Kommission schrieb der SVP-Politiker, dass das italienische Impfdekret bedeute, „dass EU?Bürger, die aus Arbeitsgründen auch nur zeitweilig mit ihrer Familie nach Italien übersiedeln, ihren Kinder diese Impfungen verabreichen müssen, obwohl diese in ihrem Herkunftsland nicht vorgesehen bzw. freiwillig sind.“

Herbert Dorfmann fragte die EU-Kommission, ob sie der Meinung ist, dass diese Maßnahmen „eine Diskriminierung und Einschränkung der Personen? und Arbeitnehmerfreizügigkeit von Eltern und Erziehungsberechtigten darstellen?“ Und: Ob die Kommission glaubt, dass das Gesetzesdekret gegen die Bestimmungen des EU-Rechtes verstößt.

Die Antwort des EU-Kommissars für Gesundheit, Vytenis Andriukaitis, liegt nun vor. Er schreibt:

„Die Befugnis der EU, im Bereich der Gesundheitsversorgung tätig zu werden, ist begrenzt. Es ist Sache des jeweiligen Mitgliedstaates festzulegen, welche medizinischen Behandlungen und Impfungen in seinem nationalen Gesundheitssystem vorgeschrieben sind.

Nach Dafürhalten der Kommission beeinträchtigen die italienischen Rechtsvorschriften über die Impfprävention nicht die Personen? und Arbeitnehmerfreizügigkeit, und ihr sind keine Fälle von Diskriminierung bei der Anwendung dieser Vorschriften bekannt. Wir möchten den Herrn Abgeordneten auch daran erinnern, dass die Personen? und Arbeitnehmerfreizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit eingeschränkt werden kann.“

Es ist nicht das, was Herbert Dorfmann hören wollte. Sein Kommentar zur Antwort des Kommissars: „Es ist ja echt etwas eigenartig, dass eine Familie, die aus Arbeitszwecken von einem EU-Land in ein anderes zieht, sich mal anschauen muss, ob die Kinder die vorgesehenen Impfungen haben.“

Zum Thema allgemein betont der Abgeordnete, dass er keinesfalls ein Impfgegner sei. „Im Gegenteil: Ich halte die Impfung für eine der größten Errungenschaften der Medizin“, so Dorfmann.

Vom neuen Impfdekret in Italien hält er aber „gar nichts. Es ist leider wie so oft beim italienischen Gesetzgeber: Lange passiert gar nichts und dann wird plötzlich die Atombombe abgeworfen. Ich halte das Dekret für vollkommen überzogen und in dieser Form nicht notwendig.“

Anstatt eine „Anlassgesetzgebung“ aufgrund der Masernfälle in Italien zu machen, hätte man sich laut Dorfmann andere Maßnahmen überlegen sollen, um die Durchimpfungsrate auch ohne Zwangsmaßnahmen zu steigern. Er nennt insbesondere eine bessere Information über die Nebenwirkungen einer Erkrankung. Die Impfpflicht könne erst der letzte Schritt sein.

„Und wenn er gesetzt wird, ist er sehr genau abzuwägen. Dazu gehört vor allem die Überlegung, für welche Krankheiten die Risiken so groß sind, damit eine Pflicht, die immer ein Eingriff in die persönliche Freiheit des Menschen ist, gerechtfertigt werden kann. Bei so vielen Krankheiten kann das nicht der Fall sein“, erklärt Dorfmann.

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