Der Solidaritätsfonds
Der lokale Solidaritätsfonds ist formell eingerichtet. Ab sofort können Betriebe und Unternehmen dem Fonds beitreten. Die Gelder werden auf lokaler Ebene verwaltet.
Mit den Mitteln aus dem Solidaritätsfonds werden Arbeitnehmer unterstützt, die aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens, in dem sie beschäftigt sind, ihre Tätigkeit reduzieren oder gar aussetzen müssen, aber keinen Anspruch auf Lohnausgleich haben.
Am Donnerstag erließ die Zentraldirektion des NISF das Rundschreiben, mit dem die technischen Voraussetzungen für die Einzahlung der vorgesehenen Quoten zu Lasten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer festlegt wurden. Mit diesem Schritt ist der bilaterale Solidaritätsfonds formell und offiziell eingerichtet, Betriebe und Unternehmen haben ab sofort die Möglichkeit, dem Fonds beizutreten. Angesiedelt ist er beim gesamtstaatlichen Institut für soziale Fürsorge NISF in Bozen.
„Die Errichtung dieses Fonds hat große soziale und auch autonomiepolitische Bedeutung, denn ab nun können die eingezahlten Gelder auf lokaler Ebene verwaltet und zielgerichtet eingesetzt werden“, zeigt sich Arbeitslandesrätin Martha Stocker erfreut.
Dem Start des Solidaritätsfonds gingen verschiedene Schritte von Seiten der Sozialpartner und der Landesabteilung Arbeit voraus: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände unterzeichneten ein Landesabkommen über die Gründung des Fonds, die Landesabteilung Arbeit arbeitete einen Finanzierungsplan aus und leitete die Schritte für die Ernennung des Verwaltungskomitees ein.
Das Arbeitsministerium dürfte dieses Komitee demnächst ernennen.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.