Strafen für Pendler
Der Ärger um Strafzettel am Bahnhof Sigmundskron.
(mat) Ein Betroffener war baff, als er den Strafzettel sah: „Wenn die Bozner Stadtpolizei nichts besseres zu tun hat, als solche Kleinigkeiten zu bestrafen, dann ist sie wirklich sehr unterbeschäftigt.“
Was ist passiert?
Am Donnerstag drehte die Stadtpolizei am Bahnhof Sigmundskron eine Runde. Dort befindet sich ein großer Pendler-Parkplatz für Bus- und Bahn-Nutzer. Auf mehreren Schildern ist eine maximale Parkdauer von zwölf Stunden angegeben. Verständlich: Die Plätze sind für Pendler und nicht für Dauerparker vorgesehen.
Die Stadtpolizei kontrollierte nun, ob in jedem Auto eine Parkuhr aufliegt. Bei zahlreichen Fahrzeugen war dies offenbar nicht der Fall. Die Folge: Eine Strafe von immerhin 41 Euro bzw. von 28,70 Euro bei einer Zahlung innerhalb von fünf Tagen.
Ein Betroffener (Name ist der Redaktion bekannt) meint:
„Ich nutze den Pendler-Parkplatz in Sigmundskron zwar nur selten, um mit dem Zug zu meinem Arbeitsplatz nach Bozen weiterzufahren – in der Regel steige ich weiter nördlich zu –, und ich habe die Parkuhr in der Tat vergessen, aber in den Sommermonaten habe ich den Parkplatz noch nie mehr als halbvoll gesehen. Gäbe es einen Platzmangel, würde ich die Bestrafung ja noch verstehen. So schaut es für mich eher nach schneller Geldmacherei aus. Zum Ärger jener, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadt fahren, wie es sich der Bozner Bürgermeister ja wünscht. Will man Dauerparker erwischen, wäre eine Kontrolle am späten Abend wohl sinnvoller.“
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Kommentare (11)
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andreas
Geht man heutzutage, wenn man etwas falsch macht, eigentlich grundsätzlich zu den Medien um sich als Opfer hinzustellen?
Man braucht eigentlich kein Studium für Quantenphysik um eine Parkscheibe zu stellen.
meintag
Habe Gestern mitbekommen wie eine Arbeitskollegin nachdem sie in die Falle einer Speedbox gerauscht ist eine ziemliche Summe dafür bezahlt hat. Nun nachdem sie die Strafe bezahlt hat, hat sie wiederum eine Strafe dafür zugestellt bekommen weil sie laut Bezirksgemeinschaft den beiliegenden Schein für weitere Angaben nicht ausgefühlt hatte. Sie machte das zuständige Amt zwar darauf aufmerksam dass ein solcher Zettel nicht dabei war aber der Beamte beharte darauf dass es nicht möglich wäre und die Zusatzsumme von 200€ zu bezahlen sei.
tiroler
wenn steht dass man max 12h parken darf, dann weiss jedes kind, dass die parkuhr einzustellen ist, was im übrigen nichts kostet wer das nicht tut, dem ist nicht zu helfen. woher soll der polizist auch wissen, wie lange das fahrzeug schon abgestellt ist?