Alkohollizenz abgeschafft
Der Hoteliers- und Gastwirteverband zeigt sich erfreut über die Abschaffung der Alkohollizenz.
Jüngst konnte durch die Verabschiedung des „Wettbewerbsgesetzes“ in Rom die Abschaffung der Alkohollizenz erreicht werden. Zur Freude des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV). „Für die Abschaffung setzte sich maßgeblich Senator Hans Berger ein, dem es gelungen ist, eine weitere bürokratische Entlastung für viele Gastbetriebe und Schutzhütten zu erreichen“, so der HGV in einer Stellungnahme.
Bisweilen war es notwendig, dass alle Inhaber von gastgewerblichen Betrieben, die alkoholische und hochgradig alkoholische Getränke verabreichen, neben der von der Gemeinde ausgestellten Betriebslizenz auch eine staatliche Lizenz zum Verkauf alkoholischer Getränke – auch UTF- oder Steuerlizenz genannt – besitzen und im Lokal anbringen. Diese Steuerlizenz wurde vom Zollamt ausgestellt.
Da der Ausschank von alkoholischen Getränken bereits mit der Betriebslizenz autorisiert ist, stellte der Antrag um Ausstellung der Steuerlizenz sowie die damit verbundene Aushangpflicht für die Gastwirte einen bürokratischen Mehraufwand dar.
„In enger Zusammenarbeit mit Senator Berger ist es nun gelungen, die Alkohollizenz definitiv abzuschaffen und somit einen weiteren Beitrag zur Reduzierung der bürokratischen Auflagen zu erwirken“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger.
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