Notstand an der Etsch
Wasserknappheit im Etsch-Einzugsgebiet: Landeshauptmann Arno Kompatscher hat jetzt Notstandsmaßnahmen verfügt.
Die hohen Temperaturen dieser Tage führen zu einem vermehrten Wasserbedarf in allen Lebensbereichen: vom Trinkwasser über das Wasser für die tägliche Hygiene bis hin zur Bewässerung. Auch der Energieverbrauch steigt, da zunehmend Klimaanlagen für kühle Luft in Hotels und Wohnanlagen sorgen müssen.
Hinzu kommt, dass die Niederschläge gering oder nicht nachhaltig waren und die Wasserreserven aufgebraucht sind, was insbesondere im Unterlauf der Etsch immer wieder zu kritischen Situationen und Versorgungsengpässen führt.
Da zahlreiche Gemeinden in der Region Venetien ihre Trinkwasserversorgung mit dem Wasser aus der Etsch abdecken, ist dort ein Mindestdurchfluss notwendig, um die Qualität garantieren zu können.
Aus diesem Grund hat Landeshauptmann Arno Kompatscher auf Empfehlung der Kommission für Wassernotstand unter der Leitung der Landesagentur für Umwelt eine weitere Notverordnung zur Sicherung der Wasserreserven im Einzugsgebiet der Etsch erlassen.
„Südtirol ist gefordert, Solidarität zu zeigen und seinen Beitrag zu leisten“, erklärt der Landeshauptmann. Er hat am Mittwoch eine Wassernotstandsverfügung unterzeichnet, mit der sämtliche Nutzer von Wasser und insbesondere die Landwirtschaft dringlichst aufgefordert werden, äußerst sparsam, nachhaltig und effizient mit der Ressource Wasser umzugehen und den Verbrauch auf das Minimum zu beschränken.
Strikt untersagt ist das Ausbringen von Beregnungswasser mittels Oberkronenberegnung während der wärmsten Tagesstunden zwischen 10.00 und 18.00 Uhr. Dies gilt für alle Beregnungsanlagen, die nicht strikt an einen Beregnungsturnus gebunden sind. Die Maßnahme bleibt bis zum 31. August 2017 in Kraft.
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Kommentare (9)
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criticus
Wohl alles eine Augenauswischerei, welcher Bauer hat seine Beregnungsanlage von 10 bis 18 Uhr in Funktion?? Und wer kontrolliert oder straft??
meintag
Wie bei der Ausbringung von Pestiziden werden sich Nachbarn finden welche die Ortpolizei informieren.