Handy in der Schule
An allen Schulen gilt ein Handy-Verbot während des Unterrichts. Weil aber die Gesetzeslage unklar ist, kommt es an Südtirols Schulen immer wieder zu Konflikten. Was dürfen Lehrer tun?
von Lisi Lang
Handys im Klassenzimmer nerven, so denken viele Lehrer über die immer moderneren mobilen Geräte ihrer Schüler in den Klassenzimmern. Vor allem stört es aber, wenn der Unterricht dadurch behindert wird, wenn Fotos von Lehrern oder Mitschülern gemacht werden, wenn Schüler Videos drehen oder einfach nur am Simsen sind und daher nicht aufpassen. „Die Regelung ist eigentlich ganz einfach: Ein Handy hat im Unterricht nichts zu suchen“, so Johann Georg Rogger, Direktor des Sozialwissenschaftlichen Gymnasiums in Bruneck.
In seiner letzten Sitzung wurde das Handy-Problem an den Schulen auch im Südtiroler Landtag behandelt, nachdem die Abgeordnete Elena Artioli von Durchsuchungen der Schultaschen und von Fällen berichtet hatte, in denen Handys in Verwahrung genommen und manchmal auch nicht zurückgegeben wurden.
Das Amt für Schulordnung erklärt in einer sehr ausfühlichen Antwort, wie komplex die Thematik ist:?„Ganz allgemein wird vorausgeschickt, dass die Abnahme von Gegenständen im Besitz der Schüler einen Eingriff in das Eigentumsrecht der Betroffenen darstell”, so die Erklärung des Amtes. Unter bestimmten Voraussetzungen bestehe aber für Lehrpersonen die Möglichkeit, Schülern Gegenstände in ihrem Eigentum für einen begrenzten Zeitraum abzunehmen. „Dabei muss die Lehrperson abwägen, ob eine Verletzung eines anderen rechtlich geschützten Guten (z.B. Recht auf guten Unterricht) die zeitlich begrenzte Abnahme eines Gegenstandes rechtfertigt“, schreiben die Landesbeamten.
Diese Richtlinien werden auch vom Ministerialdekret 15. März 2007 im Bezug auf den Gebrauch von Mobiltelefonen im Unterricht bestätigt und gelten auch für andere elektronische Geräte. „Im Falle von missbräuchlicher Handhabe sehen auch diese Richtlinien lediglich eine zeitlich begrenzte Abnahme des Handys während der Unterrichtszeit vor“, ergänzt das Amt für Schulordnung. Eine Schule kann laut Dekret in schwerwiegenden Fällen aber verlangen, dass das Handy von den Eltern des betroffenen Schülers abgeholt werden muss.
Die Tageszeitung wollte wissen, wie die Schulen in Südtirol mit dem Thema umgehen und welche Strafen den Schülern drohen, wenn sie ein Handy im Unterricht unerlaubt benutzen.
Die Direktorin der Technologische Fachoberschule „Max Valier“ in Bozen, Barbara Willimek, erklärt, dass einem Schüler bei unerlaubter Benutzung seines Mobiltelefons in erster Linie eine Ermahnung droht. „Es kann aber sein, dass die Lehrperson den Schüler ins Klassenregister einträgt oder das Handy abgenommen wird und zu mir kommt“, erklärt die Direktorin. Sollte dies mehrmals vorkommen, erläutert Barbara Willimek, behalte sie das Handy auch mal ein paar Tage ein. „In einem Ministerialrundschreiben wurde klar festgelegt, dass wir diese Maßnahmen ergreifen dürfen“, betont die Direktorin. Sollten allerdings die Eltern des betroffenen Schülers das Handy zurückfordern, wird es von Barbara Willimek ausgehändigt. „Aber erstens ist es für die Eltern mühsam, das Handy in der Schule abzuholen und zweitens schicken die Schüler auch nicht immer sofort die Eltern, um sich Ärger zu ersparen“, sagt die Direktorin.
In der Mittelschule komme es derzeit noch recht selten zu Problemen mit unerlaubter Handynutzung, erklärt Brigitte Öttl, Direktorin im Schulsprengel Meran Stadt. „Es herrscht ein absolutes Verbot und die Handys müssen mit Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet sein und dürfen nicht mehr genutzt werden – auch in den Pausen nicht“, erläutert die Direktorin. Sollte es zu einem Verstoß dieser Regeln kommen, folgt die Eintragung ins Klassenregister. „Wir nehmen die Handys allerdings nicht ab, weil wir weder Handys hüten noch verwahren wollen“, erklärt Brigitte Öttl.
Christoph Buratti, Lehrervertreter im Landesschulrat, erklärt die Schwierigkeiten, vor denen Lehrer oft stehen: „Es gibt im Prinzip keine rechtliche Handhabe, nur ein ministeriales Rundschreiben, welches besagt, dass der Gebrauch des Handys verboten ist.“ Mit dem Abgeben vor Unterrichtsbeginn haben manche Lehrer gemischte Erfahrungen gemacht, weiß Buratti: „Die Schüler geben ein Handy ab und haben dann ein zweites dabei. Wenn es die Schüler aber zu bunt treiben, nehmen wir das Handy ab und es muss beim Direktor abgeholt werden“, sagt der Lehrervertreter. Mittlerweile gebe es ab und an auch die Überlegung, Handys sinnvoll für Recherchen oder Nachforschungen im Unterricht einzusetzen.
Auch die Direktorin des Realgymnasiums Bozen und der Fachoberschule für Bauwesen pocht auf einen sinnvollen Umgang mit dem Handy und erklärt, dass das Nutzen für Recherchen durchaus sinnvoll sein kann. „Handys abnehmen oder in den Rucksäcken der Schüler zu wühlen ist wohl nicht mehr aktuell“, sagt Ingrid Keim, die erklärt, dass eine Missachtung der Schulordnung auch in diesem Fall eine Eintragung ins Klassenregister zur Folge hat. Abgenommen werden Handys aber nicht, diese Maßnahme ist nicht vorgesehen.
Im Sozialwissenschaftlichen Gymnasium in Bruneck hat eine unerlaubte Nutzung des Handys ebenfalls einen Besuch beim Direktor zur Folge. „Den Schülern wird das Handy abgenommen und sie müssen es dann bei mir abholen“, erklärt Direktor Rogger, der den Schülern das Handy mit Schulende, nach einem kurzen Gespräch, wieder aushändigt.
Ob nun eine Eintragung ins Klassenregister oder das Abnehmen des Handys und ein Gespräch mit dem Direktor größeren Erfolg haben, ist schwer zu sagen. „Eine Eintragung ins Klassenregister wirkt sich aber auf die Betragensnote der Schüler aus“, betont Christoph Buratti. Zu viele Eintragungen könnten daher problematisch werden.
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