Warten auf die Abfertigung

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Viele öffentlich Bedienstete erhalten ihre Abfertigung weiterhin erst zwei Jahre nach der Pensionierung.
von Heinrich Schwarz
Seit einigen Jahren ist der Ärger in der öffentlichen Verwaltung groß, wenn es um das Thema Abfertigung geht. Scheidet eine Person aus dem öffentlichen Dienst aus – zumeist aufgrund der Pensionierung –, kann es sein, dass sie mehr als zwei Jahre auf die Auszahlung der angereiften Abfertigung warten muss.
Hintergrund ist eine staatliche Regelung aus dem Jahr 2011. „Diese war Teil eines Sparpaketes der Regierung Berlusconi, um die Defizitgrenze von drei Prozent einhalten zu können“, erklärt Helmuth Renzler, SVP-Landtagsabgeordneter und Rentenexperte.
Laut einer Auflistung des Landes hat der Gesetzgeber für die Auszahlung der Abfertigung verschiedene Termine vorgegeben. Demnach darf die Zahlung im Falle einer Altersrente nicht vor zwölf Monaten erfolgen. Hinzu kommt noch die Bearbeitungszeit. Bei einer vorzeitigen Altersrente, also bei Erreichen der vorgesehenen Dienstjahre – das betrifft laut Renzler den Großteil der öffentlich Bediensteten – ist eine Wartezeit von mindestens 24 Monaten vorgeschrieben.
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