Siegessichere Rentner
Die Altmandatare rechnen im Kampf um ihre Renten mit einem Urteil des Verfassungsgerichts noch vor Jahresende. Die Anwaltskosten belaufen sich pro Rekurssteller auf 2.500 bis 10.000 Euro.
Von Matthias Kofler
Franz Pahl strahlt Ruhe und Gelassenheit aus: „Wir rechnen damit, dass das Verfassungsgericht noch heuer bzw. spätestens zu Beginn des nächsten Jahres sein Urteil fällen wird. Die Neuregelung des Rentengesetzes ist sicher nicht verfassungsgemäß. Die ,Consulta’ hat bislang immer alle auf Dauer angelegten Kürzungen abgelehnt“, sagt der Chef der Altmandatare. „Und hier handelt es sich um Verträge, die nach der Unterschrift der Vertragspartner unwiderrufliche Gültigkeit haben.“
Zur Erinnerung: Im März wurde der Rekurs des ehemaligen Senators Luis Kofler, wie von ihm gefordert, an das Verfassungsgericht weitergeleitet. Der Fall Kofler sei „exemplarisch“ für andere Rekurse, erklärt Franz Pahl. Denn damit seien auch 50 gleichlautende Rekurse von ehemaligen Abgeordneten automatisch vor dem römischen Verfassungsgerichtshof gelandet.
Laut dem zuständigen Richter am Landesgericht Trient, Roberto Beghini, muss das neue Rentengesetz von 2014 auf dessen Verfassungsmäßigkeit hin überprüft werden. Die Reform der Leibrenten, welche die Rückzahlung eines Teils der Vorschüsse vorsieht, „kann das Leben der Altmandatare erschüttern, weil sie dadurch gezwungen sind, nicht indifferente Entscheidungen des Privat- und Familienlebens zu überdenken“, schreibt der Richter in seiner Begründung.
Noch ausständig ist hingegen die Entscheidung hinsichtlich der 20 Rekurse von Witwen und Abgeordneten, die sich 2012 gegen die Kürzung der Pension – und damit auch gegen die Auszahlung des Vorschusses entschieden haben. Deren Pensionen wurden im Zuge der Reform von 2014 um 20 Prozent gekürzt, wogegen die Betroffenen umgehend rekurrierten. „Wir rechnen jeden Tag mit einer Entscheidung und gehen davon aus, dass auch diese Rekurse ans Verfassungsgericht weitergeleitet werden“, erklärt Franz Pahl. Ansonsten werde man erneut beim Oberlandesgericht einen Rekurs einreichen.
Der Chef der Altmandatare betont, dass die Region als Gegenseite bislang bei allen Entscheidungen als Verliererin hervorgegangen sei: beim Urteil des Kassationsgerichts, wonach das ordentliche Gericht und nicht der Rechnungshof für die Rekurse zuständig sei; bei der Aufhebung der Beschlagnahme der Family-Fonds-Quoten von fünf Ex-Abgeordneten seitens von Pensplan – und schließlich auch bei der gescheiterten Zwangseintreibung der noch ausständigen Vorschüsse. Franz Pahl ist überzeugt, dass die Region ihre Drohung wahrgemacht hätte, wäre er vor einem Jahr nicht dagegen eingeschritten.
„Ich habe im Interview mit der TAGESZEITUNG erklärt, dass es dem Landeshauptmann politisch und rechtlich teuer zu stehen kommen würde, wenn er das Vermögen seines Vorgängers zwangskonfiszieren ließe. 14 Tage später war der Spuk beendet“, erinnert sich der Chef der Altmandatare.
Die Anwaltskosten der Altmandatare belaufen sich pro Rekurssteller derzeit auf 2.500 bis höchstens 10.000 Euro. Der Betrag orientiert sich am jeweiligen Streitwert. „Damit haben wir für unsere neun Anwälte deutlich weniger ausgegeben als die Gegenseite, die nur zwei Anwälte zur Verfügung hat“, betont Franz Pahl.
Bis zum heutigen Tag hat die Region aufgrund der Rentenrekurse der Altmandatare rund 230.000 Euro für Rechtsberatungen und Gutachten ausgegeben.
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Kommentare (14)
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wm
Liebe TZ. Bitte druckt die Visage von Herrn Pahl nicht mehr ab. Ich kann die geldgeilen und total in einer anderern Welt lebenden Personen nicht mehr sehen. Dass in Südtirol etwas gewaltig schief läuft muss jeden normalen Menschen sicher auffalen, jedoch geht es immer gleich weiter. Der beste Beweis ist der Freispruch für Stein an Stein 2 in den letzten Tagen. Wäre ich nur ein Politiker dann könnte ich auch von dem Kuchen was haben welchen wir normalen Bürger alle bezahlen
morgenstern
Der eigentliche Skandal sind die Wähler die mit ihrer Stimme über Jahrzehnte das gewählt haben was diesen beispiellosen Selbstbedienungsladen überhaupt erst möglich machte.
guyfawkes
Na ja: bei diesem Thema hat sich die Opposition nicht gerade mit Ruhm bekleckert.
prof
Und wenn das Urteil nicht zu Gunsten von Franz Pahl ausgeht, kann er wohl wieder in den Hungerstreik treten,aber diesmal im Zelt am Bahnhofspark,dort kann er dann einen Teil seiner Rente an Bedürftigte verteilen.
tiroler
Pahl ist der Inbegriff eines aufrechten, bescheidenen Tirolers…
Er ist eine SCHANDE für Südtirol