Freispruch für Laimer?
Der Stein an Stein II-Prozess ab Donnerstag: Warum es zu einer Aufhebung der Schuldsprüche für Maximilian Rainer und Michl Laimer kommen könnte.
Von Thomas Vikoler
Der Jahrestag für die beiden Schuldsprüche wird von der Berufungsverhandlung um gerade einen Tag verfehlt.
Am 15. Juli 2016 verurteilte ein Richtersenat am Landesgericht den früheren SEL-Direktor Maximilian Rainer und den damaligen Landesrat Michl Laimer zu jeweils ein Jahr und acht Monaten Haft wegen Amtsmissbrauchs.
Der frühere SEL-Präsident Klaus Stocker und Aufsichtsratschef Franz Pircher wurden hingegen freigesprochen.
Die Nebenklage der Eisackwerk GmbH wurde abgewiesen.
Es geht um die Causa Stein an Stein II, einem Nebenprodukt der großen Ermittlungen zum verdeckten Ankauf eines Kraftwerks in Mittewald, das zunächst der landeseigenen SEL angeboten wurde.
Gleich vier Akteure haben das Urteil angefochten:
Die Kanzlei Brandstätter, die Michl Laimer vertritt, hat einen 55-seitigen Schriftsatz verfasst, Carlo Bertacchi, Rainers Vertrauensanwalt, kam sogar auf hundert Seiten. Die Rede ist von zahlreichen Begründungsmängel und Falschanwendung von Gesetzen.
Angefochten hat das Urteil auch die Staatsanwaltschaft am Landesgericht, sie fordert die Aufhebung der Freisprüche für Pircher und Stocker, die folglich ihre Anwälte Vincenzo Adamo und Alessandro Melchionda weiter einspannen müssen. Ebenso weiter im Verfahren ist Beniamino Migliucci, für die Eisackwerk GmbH, der ebenfalls Einspruch gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt hat.
Das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht, das mehrmals verschoben worden war, dürfte im Zeichen eines lange schwelenden Konflikts mit der Staatsanwaltschaft am Landesgericht stehen.
Der Fall Stein an Stein war ein Prestige-Verfahren des im Juni 2016 abgetretenen leitenden Oberstaatsanwalts Guido Rispoli.
Und am 20. Oktober 2015 kam es zu zur großen Überraschung:
Das Oberlandesgericht hob den Schuldspruch für Maximilian Rainer in der Causa Stein an Stein I auf. Das Verfahren wurde später für verjährt erklärt, es behängt ein Zivilverfahren zur Feststellung von Schadenersatz zugunsten der SEL.
Bemerkenswerterweise findet das Berufungsverfahren zur Causa Stein an Stein II vor dem selben Richtersenat statt, der Rainer seinerzeit freisprach: Johann Pichler (Vorsitz), Elisabeth Roilo und Tullio Joppi (Beisitzer). Die Richter waren zum Schluss gekommen, dass die SEL nie eine zivilrechtliche Verpflichtung zum Ankauf des Kraftwerks eingegangen war.
Und wie ist es diesmal?
Beide Verfahren sind schwer voneinander zu trennen und der Ausgang der Berufung völlig offen. Auch ein Freispruch für Rainer und Laimer ist möglich.
Das Urteil dürfte am Freitag ergehen.
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