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Ermahnung für Frick

Werner Frick, persönlicher Sekretär von SVP-Vizebürgermeister Christoph Baur, wird von der Disziplinarkommission der Gemeinde Bozen wegen einer nicht gemeldeten unternehmerischen Nebentätigkeit formell ermahnt.

Von Thomas Vikoler

Das Verfahren zog sich beinahe ein halbes Jahr hin.

Zunächst, im November, die Nachricht, dass Werner Frick, seit 28. Juni 2016 persönlicher Sekretär von SVP-Vizebürgermeister Christoph Baur, gegen die Personalordnung der Stadt Bozen verstoßen haben könnte.

Dann: Eine Kenntnisnahme des Falles durch den Stadtrat und schließlich die formelle Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Frick durch die zuständige Gemeindekommission unter Vorsitz von Generalsekretär Antonio Travaglia. Das war im Februar dieses Jahres.

Inzwischen ist der Fall formell abgeschlossen, denn die Disziplinarkommission hat vor einigen Wochen, wie nun bekannt wurde, eine Sanktion gegen den Beamten auf Zeit verhängt.

Um es gleich zu sagen: Werner Frick, der frühere Handelslandesrat, ist glimpflich davongekommen.

Die Kommission sprach gegen ihn eine sogenannte Ermahnung aus, die erste Sanktionsstufe bei Verstößen gegen die Personalordnung.

Frick hatte nach Bekanntwerden seines Falles einen Fehler eingeräumt und von einem „formalen Gebrechen“ gesprochen.

Worin bestand es? Frick war bei seiner 75-Prozent-Anstellung in der Gemeinde nicht nur Gesellschafter, sondern auch Verwalter zweier Gesellschaften. Laut Artikel 45bis der Personalordnung ist es Gemeindebediensteten verboten, „Ämter in Gesellschaften mit Gewinnabsichten zu übernehmen“. Wegen eines möglichen Interessenskonflikts mit der Tätigkeit im Rathaus.

Baurs persönlicher Sekretär korrigierte seines Position im Dezember, indem er seinen Teilzeitvertrag auf 50 Prozent reduzierte. Artikel 45bis greift hier nicht mehr, gemeldet werden muss eine Nebentätigkeit als Verwalter aber dennoch.

Inzwischen hat Werner Frick seine Funktionen als gesetzlicher Vertreter bei Firmen zurückgelegt und arbeitet wieder mit 75-Prozent-Vertrag. Es gebe sehr viel zu tun, betont er.

Und ist offensichtlich froh, einer härteren Strafe als der mündlichen Verwarnung entgangen zu sein.

Laut staatlichem Gesetz sind folgende Sanktionen vorgesehen: Mündliche Ermahnung, schriftliche Ermahnung, Strafe im Ausmaß von vier Arbeitsstunden, Suspendierung vom Dienst mit Gehaltsentzug bis zu zehn Tagen, Suspendierung vom Dienst mit Gehaltsentzug von elf Tagen bis zu sechs Monaten, Entlassung, fristlose Entlassung.

Im Rahmen des Disziplinarverfahrens hatte sich der persönliche Sekretär des Vizebürgermeisters mit einer mehrseitigen Stellungnahme für sein Verhalten gerechtfertigt.

Sie hat die Disziplinarkommission offenbar überzeugt.

 

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