OSAS-Test am Steuer
Kaum ein Autolenker in Südtirol weiß, dass er vor der Ausstellung oder Erneuerung des Führerscheins obligatorisch einen OSAS-Test durchführen muss. Wie man in Südtirol die gesetzlichen Regelungen handhabt.
von Erna Egger
Schläfrigkeit am Steuer: Experten zufolge sind ungefähr 25 Prozent der Unfälle auf Autobahnen und Straßen auf plötzlichen Schlaf zurückzuführen. Damit stellt der „Sekundenschlaf“ nach Trunkenheit am Steuer die Hauptursache der Unfälle dar. Oft steht mit dem Sekundenschlaf das „obstruktive Schlafapnoe-Syndrom – OSAS“ in Verbindung.
Der Gesetzgeber hat auf diese Tatsache reagiert: Die EU hat im Juli 2014 eine Direktive erlassen und verlangt, dass sich jeder Lenker bei der Ausstellung oder Erneuerung eines Führerschein obligatorisch einem OSAS-Test bzw. einer Polysomnographie unterziehen muss.
Die Polysomnographie ist ein Vorbeugungstest: Wer an Schlafapnoen leidet, hat zwar den Eindruck, geschlafen zu haben, in Wirklichkeit plagt ihn aber eine schwere Tagesschläfrigkeit, die das Sekundenschlaf-Risiko besonders während der Fahrt beträchtlich erhöht.
Italien hat 2015 ein Ministerialdekret erlassen und entsprechende Tests verpflichtend eingeführt.
Kaum ein Autolenker in Südtirol weiß jedoch, dass er vor der Ausstellung oder Erneuerung des Führerscheins obligatorisch einen OSAS-Test durchführen muss.
Wie wird dem Gesetz in Südtirol Rechnung getragen?
„Alle Amtsärzte wurden mit einem Rundschreiben über die Vorgehensweise informiert“, erklärt Livia Borsoi, Ärztin im Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit in Bruneck.
Diese Ärzte haben die Pflicht, die Lenker auf gewisse Symptome hin zu prüfen.
ALLE DETAILS DAZU LESEN SIE IN DER SAMSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.
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