„Schwerfällige Gesuche“
Der ASGB schlägt eine Anpassung der Einreichfrist der Wohnbau-Landesbeiträge für Erstwohnungen vor, da diese derzeit zu schwerfällig und unsicher sind.
„Seit der Umstellung der Landesbeiträge auf die EEVE haben sich die Bearbeitungszeiten für Wohnbau-Gesuche für den Kauf der Erstwohnung auf bis zu 12 Monate verlängert, was zu großer Unsicherheit bei denjenigen führt, welche für ihre Familie eine Erstwohnung kaufen wollen“, so der ASGB in einer Aussendung.
Christian Peintner, Wohnbau-Berater im ASGB, erklärt, dass viele Bürger häufig erst nach einem Jahr eine definitive Zusage erhalten, ob ihr Gesuch um Wohnbauförderung angenommen wurde oder nicht. „Manche Bürger wenden sich vor Ablauf der 6 Monate verzweifelt an die Ämter, erhalten aber zu diesem Zeitpunkt noch keine Sicherheit. Denn nicht die Abgabe des Gesuches, sondern erst das Dekret des Landesrates Tommasini garantiert schließlich nach einem Jahr den Beitrag. Ob die Landesförderung im Einzelfall schließlich gestrichen wird, da es vielleicht Probleme bei der sehr komplexen Gesucheinreichung, dem Einkommen, der Rückzahlbarkeit, oder den Voraussetzungen gegeben hat, erfahren die Betroffenen erst dann, wenn es für ein Neugesuch zu spät ist“, so Peintner. Es komme aber auch zu Ablehnungen, die nicht dem Gesuchsteller anzukreiden sind, und zu Rekursen und noch mehr Verwaltungsaufwand führen.
„Die lasche Bearbeitungszeit ist gegenüber der rigiden Einreichfrist viel zu lang“, kritisiert der Wohnbau-Berater im ASGB, „denn das Wohnbaugesetz sieht vor, dass die Gesuche bei sonstigem Ausschluss nur innerhalb von 6 Monaten nach Registrierung des Kaufvertrages abgegeben werden dürfen.“
Daher der Vorschlag des ASGB: Ab sofort sollen Gesuche nicht nur innerhalb von 6 Monaten nach Registrierung des Kaufvertrages eingereicht werden können, sondern auch nach diesem Datum. Das würde nicht zuletzt auch den Mitarbeitern der Ämter helfen und die Flut an Gesuchen zu Stoßzeiten verringern.
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