Das Deeg-Gesetz
Der Landtag hat mit 18 Ja-Stimmen das Gesetz zur Führungsstruktur der Landesverwaltung verabschiedet.
Zum Landesgesetzentwurf Nr. 127/17 – „Regelung der Führungszulage und Änderung der Führungsstruktur der Südtiroler Landesverwaltung“ (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag der Landesrätin Deeg) – wurden zwei Tagesordnungen vorgelegt.
L’Alto Adige nel cuore forderte die Neufestsetzung der Obergrenze für die Vergütungen von Haus- und Kinderärzten auf der Grundlage des effektiven Einkommens. Der Antrag wurde ohne Debatte abgelehnt.
Die BürgerUnion forderte Gehalts- und Vermögenstransparenz für Führungskräfte. Wie die Politiker sollten auch die Führungskräfte des Landes Einkommen und Vermögen offenlegen, meinte Andreas Pöder.
Sven Knoll plädierte für die Offenlegung des Einkommens, aber gegen jene des Vermögens. Was jemand mit seinem bereits versteuerten Einkommen tue, sei Privatsache. LR Waltraud Deeg wies darauf hin, dass Gehälter und Zulagen bereits im Internet stünden. Zum Vermögen gebe es Rechtsstreitigkeiten.
Andreas Pöder zog die Tagesordnung zurück.
Im Folgenden die Artikel, zu denen eine Debatte abgehalten wurde.
Art. 1 betrifft die Führungszulage.
Andreas Pöder wollte das Gehalt des Landeshauptmanns als Obergrenze einführen, niemand sollte in einem Betrieb mehr verdienen als der Chef. Brigitte Foppa beantragte eine Senkung der Obergrenze von 240.000 auf 160.000 Euro. 240.000 Euro verdiene der erste Präsident des Kassationsgerichts. LH Arno Kompatscher entgegnete, dass man keine Primare oder Kinderärzte finden würde, wenn man die Grenze auf alle ausdehnen würde. Er beantragte außerdem die Streichung von Absatz 4, der die Bestimmungen von Art. 1 auf Führungskräfte in Gesellschaften mit Landesbeteiligung ausdehnt – die Obergrenze von 240.000 Euro gelte sowieso, und Führungszulagen gebe es dort nicht. Der Streichungsantrag Kompatschers wurde angenommen, die anderen Anträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 17 Ja, 4 Nein und 9 Enthaltungen genehmigt.
Art. 2 betrifft die Koordinierungszulagen und Zulagen für Stellvertreter.
Brigitte Foppa plädierte dafür, die alte Regelung beizubehalten. Ihr Antrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 17 Ja, 3 Nein und 9 Enthaltungen genehmigt.
Art. 3 betrifft die strategische Planung.
Brigitte Foppa forderte die Beibehaltung der Bezeichnung “politische Führung” (statt “strategische Planung”) und die Festschreibung der Zusammenarbeit mit den Führungskräften bei der Festlegung der Ziele und Schwerpunkte. In einer Demokratie müsse die Politik Ziele vorgeben können, meinte Andreas Pöder, es könne nicht sein, dass der Landtag der Regierung einen Auftrag gibt und die Beamten ihn dann ablehnen. LH Arno Kompatscher stellte fest, dass die Politik nicht über dem Gesetz stehe, sie könne daher auch nicht gesetzeswidrige Anweisungen geben. Aber politische Entscheidungen sollte schon die Politik treffen und nicht Personen, die nicht gewählt seien. Der Ressortdirektor müsse die Qualifikation haben, der politischen Entscheidung die Rechtmäßigkeit zu bescheinigen.
Der Artikel wurde unverändert mit 17 Ja und 13 Enthaltungen genehmigt.
Art. 6 betrifft die Ressortdirektionen.
Brigitte Foppa beantragt die Streichung der Möglichkeit, dass die Ressortdirektoren Verwaltungsakten an sich ziehen können. Andreas Pöder forderte dies ebenfalls, wenn, dann solle der Landesrat direkt die Verantwortung übernehmen. Das ginge rechtlich gar nicht, antwortete LH Arno Kompatscher. Die Landesregierung könne nicht Verwaltungsmaßnahmen treffen, die den Verwaltungsbeamten vorbehalten seien. Die politische Verantwortung bleibe aufrecht. In der Praxis gehe es darum, dass der Ressortdirektor den Akt unterschreibe, wenn der zuständige Beamte im Urlaub sei, aber auch, wenn es Ermessensspielraum gebe. Es gehe immer nur um einzelne Fälle. Pöder zog seinen Antrag zurück.
Der Artikel wurde unverändert mit 18 Ja, 7 Nein und 6 Enthaltungen genehmigt.
Art. 7 betrifft die Stabstelle der Generaldirektion.
Brigitte Foppa beantragte die Streichung des Artikels, was aber abgelehnt wurde.
Der Artikel wurde mit 18 Ja, 11 Nein und 3 Enthaltungen genehmigt.
Art. 9 betrifft die Amtsdirektionen.
Brigitte Foppa schlug eine detailliertere Beschreibung der Aufgaben vor. LR Deeg sprach sich dagegen aus, wenn, dann müsste man auch die anderen Funktionen im Gesetz genauer definieren. Das Verfahrensgesetz regle bereits die Zuständigkeiten.
Der Artikel wurde unverändert mit 18 Ja und 13 Enthaltungen genehmigt.
Art. 12 regelt die Ernennung der Direktoren.
Brigitte Foppa beantragte die Streichung der Koppelung der Amtsdauer mit jener des Landeshauptmanns und die Festlegung einer Zeitdauer. LH Arno Kompatscher wandte ein, dass der Landeshauptmann in Südtirol nicht direkt gewählt werde und erst durch den Landtag bestimmt werde. Mit der vorgeschlagenen Regelung blieben die Direktoren bis zur Wahl des Landeshauptmanns im Amt. Foppas Antrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 18 Ja und 13 Enthaltungen genehmigt.
Art. 14 betrifft Sonderaufträge und Projektmanagement.
Brigitte Foppa forderte die Streichung des Artikels. Man wolle Aufträge ad personam verhindern.
Der Artikel wurde unverändert mit 18 Ja, 7 Nein und 7 Enthaltungen genehmigt.
Art. 18 enthält die Aufhebung alter Bestimmungen.
Brigitte Foppa forderte die Aufhebung auch jener Bestimmung, laut der der Kabinettschef des Landeshauptmanns ins Führungskräfteverzeichnis aufgenommen wird. Der Antrag Foppas wurde angenommen.
Der so geänderte Artikel wurde mit 24 Ja und 7 Enthaltungen genehmigt.
Die anderen Artikel wurden ohne Debatte genehmigt.
Erklärungen zur Stimmabgabe
Brigitte Foppa (Grüne) kündigte das Nein ihrer Fraktion ein, freute sich aber über die Annahme ihres letzten Änderungsantrags.
Andreas Pöder (BürgerUnion) kündigte Enthaltung an. Vor allem kritisierte er die zu hohe Obergrenze für die Gehälter. Das Gesetz sei keine Revolution, eher eine Straffung des bestehenden Systems.
Walter Blaas (Freiheitliche) kündigte ein Nein an, wenngleich einige Artikel die Zustimmung seiner Fraktion hätten. Einige Bestimmungen werde aber wahrscheinlich Rom anfechten.
Der Gesetzentwurf wurde mit 18 Ja, 12 Nein und 1 Enthaltung genehmigt.
Der Landtag tritt am 26. Juli wieder zusammen
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