Der Facebook-Prozess
Ein Mann aus dem Gadertal erhob auf Facebook schwere Vorwürfe gegen die Lehrerin seines Kindes. Nun muss er sich wegen Rufschädigung verantworten.
(tom) Es dürfte sich um einen der ersten Prozesse am Landesgericht Bozen handeln, dessen Grundlage ein Eintrag auf dem sozialen Netzwerk Facebook bildet. In diesem Fall ein ziemlich heftiger.
Der Angeklagte, ein 48-jähriger Gadertaler, wetterte in einem Eintrag vom 14. Juni 2013 heftig gegen die Grundschullehrerin seines eigenen Sohnes, in dem er ihr vorwarf, ständig wegen Krankheit gefehlt zu haben. „Sie wurde krank, wenn es ihr passte“, behauptet der Vater. Er habe sich über die Diagnose informiert (Rückenprobleme), aber beobachtet, wie die Lehrerin einen Fernseher in ihr Auto hievte.
Doch die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass die elterlichen Vorwürfe gegen die Lehrerin nicht zutreffend sind. Und erhob gegen den 48-Jährigen Anklage wegen Rufschädigung.
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