Der Stadtviertel-Boss

Fatmir Muhaj
Er hat 25 Strafverfahren am Hals und stand unter Spezialüberwachung: Dennoch setzt Fatmir Muhaj, 23, seine kriminelle Karriere ganz ungeniert fort.
Von Thomas Vikoler
Im April 2016 verhängte der damalige Quästor Lucio Carluccio eine Aufenthaltsverbot in Südtirol für einen jungen Mann aus Kaltern: Fatmir Muhaj, 23, mutmaßlicher Chef einer Bande, die die Polizei wiederholt beschäftigt hatte.
Der kriminelle Höhepunkt bis dahin: Am 12. April wurde ein Stadtpolizist, der Muhaj tags zuvor wegen Fahrens ohne Führerschein erwischt hatte, wurde in einer Bar in Oberau mit einem Glas beworfen.
Das Aufenthaltsverbot hielt nicht lange: Nach wenigen Tagen wurde der gebürtige Albaner von einem Stadtpolizisten in einem Bozner Stadtbus aufgegriffen. Der Quästor reagierte mit einer weiteren Zwangsmaßnahme: Spezialüberwachung mit einer Reihe von Auflagen über Aufenthalt und Meldepflicht bei den Carabinieri. Im Februar dieses Jahres hob das Oberlandesgericht die Spezialüberwachung allerdings wegen eines Formfehlers auf. Der Quästor hatte nicht detailliert begründet, warum Fatmir Muhaj, gegen den damals rund zwei Dutzend Strafverfahren liefen, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.
Seit Dienstag ist der 23-Jährige wieder einmal in U-Haft i– als mutmaßlicher Chef eines Drogenrings. Heute wird Fatmir Muhaj, der zusammen mit zwei weiteren mutmaßlichen Bandenmitgliedern im Bozner Gefängnis einsitzt, dem Haftrichter vorgeführt.
Die Carabinieri haben im Rahmen der Operation „Bersaglio“ insgesamt 13 Personen verhaftet. Ihnen wird vorgeworfen, im großen Stil den Bozner Markt mit Kokain versorgt zu haben. Drei der in Südtirol verhafteten Tatverdächtigen sitzen im Trienter Gefängnis ein, ein weiterer in jenem von Padua. Im Trentino wurden im Rahmen der Operation weitere 20 Personen verhaftet, größtenteils gebürtige Albaner, aber auch afghanische, pakistanische und mazedonische Staatsbürger. Die Carabinieri wollen am Freitag der Presse über die Ergebnisse der Operation „Bersaglio“ berichten.
Bemerkenswert ist, das Fatmir Muhaj, der vermeintliche Bandenchef, erst am Montag am Landesgericht einen gerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat. Zwei Jahre Haft ohne Bewährung wegen Körperverletzung und Übergriffs gegen eine Amtsperson. Die Episode vom 12. April 2016, der Flaschenwurf gegen den Stadtpolizisten in Oberau. Muhaj gibt damit indirekt zu, an der Revanche-Aktion beteiligt gewesen zu sein, auch wenn das Glas ein anderer geworfen hatte.
Wegen seiner möglichen Rolle als Chef eines Drogenrings muss der mehr als verhaltensauffällige Albaner mit einer weiteren Haftstrafe rechnen. Doch die Zeit ist vorerst auf seiner Seite: Gegen das Vergleichsurteil kann bei der Kassation Einspruch eingelegt werden, bis zur (wahrscheinlichen) Rechtskraft des Urteils vergeht mindestens ein weiteres Jahr. Und das Strafverfahren wegen Drogenhandels und Bandenbildung befindet sich erst in der Anfangsphase.
Eine Ausweisung aus Italien hat Fatmir Muhaj auch bei mehreren rechtskräftigen Schuldsprüchen nicht zu befürchten. Der Grund: Er ist Vater einer dreijährigen Tochter, die die italienische Staatsbürgerschaft besitzt.
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