Neue Maßnahmen
Eine neue staatliche Bestimmung sieht sozialpolitische Verbesserungen für Freischaffende und Tagesmütter vor.
Ausdehnung der Elternzeit von drei auf sechs Monate, Möglichkeit, sich mit Einverständnis des Auftraggebers für eine bestimmte Zeit von einem Kollegen vertreten zu lassen, Anspruch auf Mutterschaftsgeld auch dann, wenn die Arbeit nicht unterbrochen wird – das sind im Wesentlichen die familienpolitischen Verbesserungen durch das neue Staatsgesetz zum Schutz freier Tätigkeiten, das kürzlich in Kraft getreten ist. Betroffen von diesen Neuerungen sind alle Freischaffenden, nicht aber Freiberufler, die in ein Berufsverzeichnis eingetragen sind. Sie gelten demnach etwa für IT-Fachleute und Dolmetscherinnen, nicht aber für Architektinnen und Rechtsanwältinnen. „Vor allem junge Menschen arbeiten immer öfter in diesen Branchen. Mit diesem Gesetz wird den veränderten Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung getragen“, sagt Familienlandesrätin Waltraud Deeg. Es sei höchst an der Zeit, dass auch für Selbstständige Maßnahmen ergriffen werden, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen, sagt Deeg.
Neben Verbesserungen für junge Eltern trägt dieses Gesetz zum Beispiel auch dazu bei, den Steuerdruck für die freien Berufe zu senken. Zudem zielt es etwa darauf ab, die Freischaffenden im Falle einer Erkrankung besser zu schützen. Ein für Südtirol besonders wichtiger Punkt ist die bessere rentenmäßige Absicherung der Tagesmütter. Bisher wurden diese als Hausangestellte eingestuft, ab 1. September 2017 werden sie als abhängig Beschäftigte eingestuft und versichert. Dies komme sowohl den Tagesmüttern als Betroffenen, aber auch der außerfamiliären Kleinkindbetreuung als Ganze zu Gute, sagt die Landesrätin.
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