Der unauffindbare Beschluss
In der Causa Parkplatz am Pragser Wildsee wird Anklage gegen BM Friedrich Mittermair und Hotelierin Caroline Heiss erhoben. Was dies für die Landesregierung heißt.
Wende in der Causa zur Blitz-Genehmigung für den Parkplatz am Pragser Wildsee:
Der Untersuchungsrichter ordnet eine Anklageerhebung wegen Amtsmissbrauch gegen Bürgermeister Friedrich Mittermair und Assessorin und Hotelierin Caroline Heiss an(lesen Sie dazu den Bericht in der Print-Ausgabe am Samstag).
Die Verfahren gegen die Mitglieder der Landesregierung werden eingestellt.
Was aber nicht heißt, dass sie strafrechtlich aus dem Schneider sind. Es gibt Hinweise auf Mitwisserschaft.
Die Hintergründe:
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Beschluss der Landesregierung für ein laufendes Strafverfahren unauffindbar ist.
So etwas gab es in der Ermittlung für die Millionen-Konzession für die Vinschger Bahn zugunsten der SAD und nun im Verfahren zur Genehmigung des Parkplatzes am Pragser Wildsee. In der Baukonzession vom 10. Juni 2016 zitierte Bürgermeister Friedrich Mittermair einen Beschluss der Landesregierung vom 31. Mai 2016 mit dem er ermächtigt worden sei, eine provisorische Baugenehmigung für die Rodung des Grundstücks auszustellen.
Die Staatsanwaltschaft konnte den genannten Beschluss bisher nicht auftreiben, den Voruntersuchungsrichter Walter Pelino als „abnorm“ bezeichnet. Aktenkundig ist bisher lediglich ein Beschlussentwurf des zuständigen Landesrates Richard Theiner.
Der Richter hat nun die Einstellung des Verfahrens gegen die Mitglieder der Landesregierung und eine halben Dutzend Landesbeamter zum Verdacht des Amtsmissbrauchs in der Causa Pragser Wildsee verfügt. Die Beamten hätten, wennschon, auf politischem Druck gehandelt, in Bezug auf die Politiker fehle der Beweis, dass sie die wahren Hintergründe der Operation kannten, an der sie selbst mitwirkten (das Gulaschessen, der Beschluss vom 31. Mai).
Die Staatsanwaltschaft ist nun aufgefordert, dies herauszufinden und einzelne Zuständigkeiten und strafrechtliche Verantwortlichkeiten zu klären.
Das heißt also, dass die Mitglieder der Landesregierung mit der erfolgten Archivierung nicht aus dem Schneider sind.
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