SVP sagt Ja
Die SVP-Senatoren stimmten für den italienischen Nachtragshaushalt. Welche Änderungen darin enthalten sind.
Am Donnerstag hat die Regierung Gentiloni dem Senat die Vertrauensfrage zur Umwandlung ihres Gesetzesdekrets gestellt, das aufgrund der von der EU-Kommission geforderten Korrekturmaßnahmen zum Haushaltsgesetz 2017 notwendig wurde.
„Die Korrekturmaßnahmen zum Finanzgesetz, sehen wir als positive Maßnahme für die Sanierung des Staatshaushalts, die sich bekanntlich aufgrund des immer noch schwachen Wirtschaftswachstums in Italien als schwierig erweist“, erklären die Senatoren Karl Zeller, Francesco Palermo und Hans Berger in ihrer Wortmeldung zur Vertrauensabstimmung in der Aula des Senats.
„Die Regierung von Paolo Gentiloni hat, wie bereits die Regierung Renzi, wichtige Schritte eingeleitet, um die Wirtschaft Italiens in Schwung zu bringen. Dennoch bleibt viel zu tun. Italien bleibt in Europa ein Sorgenkind, besonders aufgrund der enormen Staatsverschuldung und des im Vergleich zu anderen EU-Staaten niedrigen Wirtschaftswachstums.“, so Zeller, Berger und Palermo weiter.
„Die Autonomiegruppe unterstützt die Linie von Finanzminister Padoan, dem es in harten Verhandlungen mit der EU-Kommission gelungen ist, zu einschneidende Sparmaßnahmen zu vermeiden, die sicherlich für die Wirtschaftkonjunktur, die gerade wieder etwas in Schwung kommt, nicht positiv gewesen wären. Auch wird mit den nun genehmigten Maßnahmen der Finanzbedarf für die Abwendung der Mehrwertssteuererhöhung um rund 1/4 verringert, was den Druck auf das Haushaltgesetz für 2018 wesentlich verringert.
Positiv ist auch, dass anstelle der abgeschafften Voucher-Regelung neue gesetzliche Möglichkeiten für Gelegenheitsarbeiten eingeführt wurden. Die Abschaffung der Voucher hat nämlich große Unsicherheit und negative Auswirkungen, sowohl für die Unternehmen als auch für Vereine und Familien mit sich gebracht. Durch die Umwandlung des Gesetzesdekrets wurde die vorher geltende unbürokratisch Regelung der Voucher zwar nicht wieder eingeführt, doch im Gesetzesdekret wurde ein erster Schritt gemacht, um die Gesetzeslücke zu schließen. Die Wirtschaft, die Vereine und die Familien brauchen flexible und unbürokratische Regelungen für Gelegenheitsarbeiten, sonst werden eben keine Leute beschäftigt oder es kommt zu Schwarzarbeit.
Die nun getroffene Maßnahme ist aber sicherlich nicht ausreichend, auch weil ONLUS Vereine diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen können.
Weitere wichtige Punkte, die geregelt werden konnten, sind die Besteuerung bei Vermietung für Privatwohnungen (z.B. Airbnb), um eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Hotels zu vermeiden und die Wahrung der autonomen Kompetenzen bei der Vergabe der Konzessionen für den öffentlichen Personentransport.
In Durchführung eines Tagesordnungspunktes, der in der Kammer genehmigt wurde, wird nun endlich – nachdem dieses wichtige Bauvorhaben seit über 2 Jahren blockiert war – der Weg frei gemacht für den Bau des Gefängnisses in Bozen, erklären die Senatoren Palermo, Berger und Zeller abschließend.
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