Der Zuhälter-Prozess
Zwei Bozner wurden vor acht Jahren wegen Zuhälterei verhaftet. Nun sind sie am Landesgericht freigesprochen worden.
von Thomas Vikoler
Die Carabinieri vermeldeten einen großen Erfolg im Kampf gegen das organisierte Geschäft mit der Prostitution. Und tauften ihre Operation phantasiereich Mon amour.
Im Mai 2009 gaben sie die Verhaftung von neun Tatverdächtigen, mutmaßliche Mitglieder des Zuhälterrings bekannt.
Ihnen wurde vorgeworfen, am Bozner Boden mehrere albanische Prostituierte auf den Strich geschickt zu haben.
Zu den Verhafteten gehörten auch die beiden Cousins Aurel Caushi, 40, und Igli Kankai, 36.
Im Gegensatz zu den anderen Beschuldigten, die bald darauf gerichtliche Vergleiche im Ausmaß von 16 bis 18 Monaten Haft abschlossen (darunter ein Südtiroler Wachmann, der regelmäßig Prostituierte zu ihrem Standplatz transportierte), beteuerten die beiden Cousins ihre Unschuld.
Sie hätten nichts mit dem Zuhälter-Ring zu tun, beteuerten die beiden gebürtigen Albaner.
Ihr Prozess am Landesgericht zog sich ordentlich in die Länge.
Er startete im Jahre 2011 und wurde am Mittwoch mit dem Urteil abgeschlossen. Mit Freisprüchen für die beiden Angeklagten Aurel Caushi und Igli Kanaki.
„Der Prozess hat gezeigt, dass nichts gegen die beiden Angeklagten vorlag. Auch nicht in den Telefonabhörungen“, sagt Anwalt Nicola Nettis, der einen der beiden Cousins verteidigte. Die übrigen Verteidiger sind Federico Fava und Alessandro Osler. Offenbar hatten die beiden Männer telefonischen Kontakt mit Prostituierten, laut dem Urteil von Richter Carlo Busato machten sie sich aber weder der Begünstigung der Prostitution noch der Zuhälterei schuldig.
Und warum dauerte der Prozess ganze sechs Jahre, bis kurz vor die Verjährungsgrenze? Es gab zwei Richterwechsel, die auch dazu führten, dass die Anklage wegen zu allgemeiner Formulierung an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt wurde. Und dann gab es ein langes Gefecht um die Telefonabhörungen.
Für die beiden Angeklagten, die rund einen Monat in U-Haft verbrachten, hat sich der teure und zeitraubende Gang in ein Hauptverfahren jedenfalls ausgezahlt.
Sie sind nun voll rehabilitiert.
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