„Keine Chance“
Sanitätslandesrätin Martha Stocker reagiert auf die Entscheidung des Arbeitsgerichtes zu Ungunsten der Haus- und Kinderärzte. Sie kündigt eine Gesetzesänderung mit dem Nachtragshaushalt an.
von Heinrich Schwarz
Die Fleißigen seien die Dummen, sagte Mitte dieser Woche ein Südtiroler Kinderarzt als Reaktion auf eine Entscheidung des Bozner Arbeitsgerichtes. Dieses hat eine Klage von acht Haus- und Kinderärzten gegen den Sanitätsbetrieb wegen der Honorarobergrenze von 240.000 Euro abgewiesen. Der Sanitätsbetrieb handle korrekt, indem er sich an die staatliche Vorgabe halte, wonach niemand im öffentlichen Bereich mehr als der Staatspräsident verdienen darf.
Das gilt auch für die freiberuflichen Haus- und Kinderärzte, die mit dem Sanitätsbetrieb konventioniert sind – obwohl es sich bei den ausbezahlten Honoraren nicht um das Bruttoeinkommen der Ärzte handelt, sondern um den Praxisumsatz. Davon müssen die freiberuflichen Ärzte noch alle anfallenden Kosten wie Miete, Geräte und Sprechstundenhilfen bezahlen.
Wer viel arbeite und investiere, dem drohe also ein Zahlungsstopp und durch die höheren Ausgaben ein niedrigeres Bruttoeinkommen. Die Konsequenz der Ärzte, die bisher mehr als 240.000 Euro verdient haben: Sie bauen Leistungen und Patienten ab bzw. verrechnen ihre Arbeit privat auf Kosten der Familien (siehe auch https://www.tageszeitung.it/2017/06/01/die-fleissigen-sind-die-dummen/)
Für Sanitätslandesrätin Martha Stocker war die Entscheidung des Arbeitsgerichtes absehbar: „Wir haben zweimal versucht, das Gesetz abzuändern und haben dabei dieselben Argumente vorgebracht. Aber der Staat hat uns klar gesagt ‚keine Chance‘. Im Grunde wurde uns gesagt, dass ein Freiberufler auch privat tätig sein kann und man mit der Anzahl der öffentlich betreuten Patienten laut Vertrag nie auf die Obergrenze kommt.“
Dennoch hat es in Südtirol mehrere Fälle gegeben, was schließlich zur Klage führte.
Stocker sagt, dass sich nach dem Urteil nichts an der aktuellen Situation geändert habe. Mit dem Nachtragshaushalt, der im Sommer verabschiedet werden soll, will das Land aber gesetzlich tätig werden, um den Personalmangel nicht noch weiter zu dramatisieren. „Es ist vorgesehen, dass wir den Ankauf von Einrichtung und Geräten finanziell unterstützen. Das ist das, was wir machen können. Denn es hat keinen Sinn, das Gesetz zur Honorarobergrenze ein drittes Mal abzuändern, um dann wieder eine Absage zu erhalten“, so die Landesrätin.
Die Höhe der Beitragszahlungen soll in einem zweiten Moment per Durchführungsbestimmung der Landesregierung festgelegt werden.
Diese Lösung kommt aber nicht bei allen Ärzten gut an. „Ich will kein geschenktes Geld und werde deshalb ganz sicher nicht um einen Beitrag ansuchen. Ich möchte für meine Arbeit bezahlt werden“, sagt ein betroffener Arzt.
„Was soll ich dazu sagen?“, fragt Martha Stocker sichtlich entnervt. „Man kann ja durchaus mehr als 240.000 Euro auszahlen, aber dann kann man gleich auch zum Rechnungshof gehen für die entsprechende Strafe.“
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