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„Impfzwang“ ab Dienstag

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Das Dekret zum Kindergarten-Ausschluss von nicht geimpften Kindern und den horrenden Strafen bei Schulbesuchen tritt wohl am Dienstag in Kraft.

Wie Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin im Rahmen des „Festival dell’Economia“ in Trient erklärte, befindet sich das neue Dekret zur Impfpflicht derzeit wie vorgesehen im Quirinal für die Unterschrift des Staatspräsidenten und dürfte am Dienstag mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.

Am Dienstag, so Lorenzin, werde es auch eine technisch-wissenschaftliche Präsentation geben, um Familien und Institutionen die Neuerungen und die Übergangsbestimmungen aufzuzeigen.

Das Dekret, das vor kurzem von der Regierung genehmigt wurde, sieht die Ausweitung der Pflichtimpfungen von vier auf zwölf vor. Diese zwölf Impfungen sind zudem Voraussetzung für den Besuch von Kitas, Kinderhorten und Kindergärten. Impfverweigerung führt künftig zum Ausschluss.

Bislang kamen die Eltern mit einer Geldstrafe von wenigen hundert Euro davon.

Dieser Impfzwang gilt de facto auch für den Schulbesuch. Es ist zwar kein Einschreibungsverbot für nicht geimpfte Kinder vorgesehen, allerdings drohen künftig Strafen zwischen 500 und 7.500 Euro, die vom Sanitätsbetrieb ausgestellt werden.

Zudem werden Impfverweigerer dem Jugendgericht gemeldet. Die Rede ist von einem möglichen Entzug der Erziehungsberechtigung.

Die neuen Regelungen, erklärt Ministerin Lorenzin, werden ab dem neuen Schuljahr angewandt. Das heißt, dass allein in Südtirol Zehntausende Kinder über die Sommermonate geimpft werden müssen.

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb trifft bereits die Vorbereitungen für diese Herkules-Aufgabe. Und die Regierung bereitet ein Programm mit allen Anweisungen vor.

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