Die Gefängnis-Millionen
Die Abgeordnetenkammer hat den Nachtragshaushalt verabschiedet und damit den Weg für den Neubau des Bozner Gefängnisses geebnet: 25 Millionen Euro wurden freigegeben.
Nachdem am Mittwoch die Abgeordnetenkammer der Regierung das Vertrauen ausgesprochen hat, wurde am heutigen Donnerstag der Nachtragshaushalt verabschiedet. Da die Vertrauensfrage mit dieser Maßnahme verbunden war, wurde der Gesetzestext so genehmigt, wie im Haushaltsausschuss verabschiedet, ohne weitere Änderungen.
„Als SVP-Parlamentarier haben wir in den letzten Wochen gemeinsam im Haushaltsausschuss am Gesetzesdekret gearbeitet und konnten verschiedene, für uns wichtige Maßnahmen erreichen“, erklärt Daniel Alfreider auch im Namen seiner Kollegen Renate Gebhard, Albrecht Plangger und Manfred Schullian.
„Wichtig ist zum Beispiel die Freigabe der finanziellen Mittel für die Errichtung des neuen Gefängnisses in Bozen. Durch die Freigabe von 25 Millionen Euro über das Infrastrukturministerium können somit die Arbeiten am neuen Gefängnis Bozen schon bald aufgenommen werden. Außerdem konnten wir im Dekret erreichen, dass der von SVP-Abg. Manfred Schullian eingereichte Abänderungsantrag zur Ausnahmeregelung des Split-Payments der Mehrwertsteuer für einige öffentliche Körperschaften angenommen wurde“, so Daniel Alfreider weiter.
„Als SVP-Abgeordnete haben wir von Anfang an Druck ausgeübt, damit eine Lösung zu den sogenannten „Vouchern“ gefunden wird, die erst kürzlich von der Regierung (aus Angst eines Referendums) abgeschafft wurden. Die Lösung, die im Nachtragshaushalt eingebaut wurde, mit dem ein ähnliches Zahlungsmittel wie die „Voucher“ vorgesehen wird, können wir als ersten Schritt in die richtige Richtung ansehen. Das Instrument ist wieder eingeführt, allerdings müssen wir ab jetzt versuchen in den nächsten Monaten die strengen Begrenzungen aufzuweichen und zu lockern. Das wird noch ein harter Kampf werden angesichts der Diskussionen der letzten Tage und Nächte“, so SVP-Fraktionssprecher Daniel Alfreider.
„Da durch die „Voucher“ gelegentliche Arbeitsleistungen vergütet werden können, ist dieser Zahlungsmittel vor allem für Bereiche wie Landwirtschaft, Tourismus, Handwerk, aber auch für Familien und für die Öffentliche Hand von größter Bedeutung. Ebenso kommen sie vielen Studenten und Arbeitern zu Gute, die gelegentliche Arbeitsleistungen erbringen. Aus diesem Grund werden wir uns weiterhin bemühen, damit auch in Bezug auf die Eingrenzung in der Anwendung eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann, die zwar einen Missbrauch der „Voucher“ vermeidet, aber trotzdem ihre wichtige Rolle in den obengenannten Bereichen vollbringen kann“, so Daniel Alfreider.
Nun wird der Nachtragshaushalt dem Senat für die endgültige Abstimmung vorgelegt werden.
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