„Ein erster Schritt“
Die Abgeordnetenkammer hat ein richtungsweisendes Gesetz zum Cybermobbing verabschiedet. Die SVP-Abgeordnete Renate Gebhard erklärt, worum es im Gesetz geht – und welche Auswirkungen es haben wird.
TAGESZEITUNG Online: Frau Gebhard, womit befasst sich das Gesetz gegen Cybermobbing?
Renate Gebhard: Das Gesetz gegen Cybermobbing oder Cyberbulling ist ein Präventivgesetz mit erzieherischem Charakter. Es beinhaltet eine Definition von Cybermobbing und Experten sollen Maßnahmen festlegen, die das Schulministerium umsetzen wird. Schüler sollen sensibilisiert werden. Sie müssen wissen, dass sie sich an den Staat wenden können, wenn sie sich persönlich angegriffen fühlen.
Wieso wurde das Gesetz erst jetzt verabschiedet?
Um das zu erklären, muss ich ein bisschen ausholen. Im Jahr 2013 gab es einen Fall, bei dem ein 14 jähriges Mädchen vergewaltigt und gefilmt wurde. Dieses Video wurde im Internet verbreitet und die Schülerin wurde dafür gemobbt, sie nahm sich das Leben. Der Vater des Mädchens ergriff darauf hin die Initiative und brachte den Fall erstmals vor Gericht. Das war der ausschlaggebende Grund für die Behandlung dieses Gesetzes. Anschließend wurde es von der Kammer in den Senat – und wieder zurück gereicht. Ursprünglich befasste sich das Gesetz auch mit strafrechtlichen Inhalten, auf diese wollte man sich aber noch nicht festlegen, weil es ein Gesetz speziell für Jugendliche ist.
Das Gesetz wurde einstimmig verabschiedet…
Ja, es war allen bewusst, dass ein Gesetz zum Cybermobbing nötig ist. Es gab auch relativ wenig Kritik. Eine Diskussion führten wir darüber, ob das Gesetz auch strafrechtliche Inhalte behandeln sollte. Letztendlich entschieden wir uns dazu, nur präventive Schritte einzuleiten.
Die Abgeordneten der Fünf-Sterne-Bewegung kritisierten, dass die Gelder nicht ausreichen würden…
Das ist man ja mittlerweile gewohnt. Die Fünf-Sterne-Bewegung hat an jedem Gesetz etwas auszusetzen. Als Opposition ist das auch ihre Aufgabe, aber man kann ein Gesetz auch mal so stehen lassen. Die Kritik ist ohnehin nicht gerechtfertigt, denn falls Gelder notwendig sind, kann man sie immer noch nachreichen.
Glauben Sie, dass die Präventivarbeit ausreicht?
Ja, ich glaube schon, dass sie ausreicht. Mit dem Gesetz sollen ja nicht nur die Opfer von Cybermobbing geschützt werden, sondern auch mögliche Täter sensibilisiert werden. Die „Bullys“ müssen sehen, dass es Konsequenzen mit sich ziehen kann, wenn man jemanden – auch über Internet – mobbt. Ich baue hier vor allem auf die Schule, denn wenn ein Thema im Unterricht behandelt wird, ist man aufgeschlossener dafür.
Die Täter beim Cybermobbing sind meistens selbst Jugendliche. Wie will man diese bestrafen?
Ja, genau, da gilt es dann zu relativieren. Eine Beleidigung ist ja ein Strafbestand. Das könnte dann eine richterliche Ermahnung nach sich ziehen, aber auch Sozialarbeit wäre in gewissen Fällen eine angemessen Bestrafung. Aber da wäre es besser den Jugendrichter zu befragen.
Wie bewerten Sie das Gesetz persönlich?
Auch für mich war es notwendig, ich glaube aber, dass es eher ein erster guter Schritt ist. Wenn die Präventivarbeit ausreicht, ist das sehr gut. Falls das Problem, dieses weit verbreitete Phänomen nicht verschwindet, muss man auch strafrechtliche Konsequenzen verfassen. Aber zunächst gilt es abzuwarten und auf die ersten Zahlen zu warten.
Interview: Markus Rufin
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