„Irrationale“ Kürzungen
Die Altmandatare erreichen im Kampf um ihre Rentenvorschüsse den nächsten Meilenstein. Und: Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs könnte noch vor dem Sommer 2018 feststehen.
Von Matthias Kofler
Nach Roberto Beghini hat nun auch Adriana De Tommaso das von den Altmandataren angestrengte Verfahren zu den Renten-Vorschüssen an das römische Verfassungsgericht weitergeleitet. Diese Entscheidung gab die Richterin am Landesgericht Trient vor ein paar Tagen bekannt.
Für Franz Pahl, Hanspeter Munter und Co. ist dies ein weiterer Meilenstein im Kampf gegen die Kürzungen ihrer Leibrenten.
Zur Erinnerung: Wie die TAGESZEITUNG im Januar enthüllte, werden die Rekurse der Altmandatare, wie von ihnen gefordert, an das Verfassungsgericht weitergeleitet.
Roberto Beghini war der erste von drei mit dem Fall betrauten Richtern, der das Verfahren formell an den römischen Verfassungsgerichtshof verwiesen hatte. Beghini ist der Auffassung, dass das neue Rentengesetz auf dessen Verfassungsmäßigkeit hin überprüft werden muss.
Die Reform der Leibrenten vom Juli 2014, welche die Rückzahlung eines Teils der Vorschüsse vorsieht, „kann das Leben der Altmandatare erschüttern, weil sie dadurch gezwungen sind, nicht indifferente Entscheidungen des Privat- und Familienlebens zu überdenken“, schreibt der Richter in seiner Begründung, warum er das Verfahren an den Verfassungsgerichtshof weiterleitet. Zum Beispiel könnte sich ein ehemaliger Mandatar bereits eine Wohnung gekauft oder das Geld in Wertpapieren angelegt haben.
Franz Pahl und Co. sind überzeugt, dass das Verfassungsgericht das Gesetz zu Fall bringen werde. Die Leibrenten seien „gesetzlich erworbene soziale Rechte, die nicht willkürlich gekürzt werden können“. Richter Beghini teilt diese Bedenken: Die Altmandatare hätten die Summen auf der Grundlage eines gültigen Gesetzes erhalten. Eine Rückzahlung widerspreche dem Artikel 3 der Verfassung, der die Rechtssicherheit als grundlegendes Element des Rechtsstaats vorschreibt.
In dieselbe Kerbe schlägt nun auch Richterin Adriana De Tommaso. Auch sie sieht die Rentenreform von 2014 im Widerspruch zum Artikel 3 der Verfassung. Eine nachträgliche Kürzung der Vorschüsse würde sich „unbegründet auf das Vertrauen in die Rechtssicherheit“ auswirken. Diese Rechtssicherheit könne nicht durch rückwirkende Bestimmungen verletzt werden und „auf irrationale Weise substantielle und auf vorangehende Gesetze basierende Situationen verändern“.
Die Richterin rechnet damit, dass der römische Verfassungsgerichtshof noch vor der Sommerpause 2018 eine Entscheidung zu den aufgeworfenen Fragen treffen wird. Aus diesem Grund legt Adriana De Tommaso den 23. Mai 2018 als Termin für die Fortsetzung des Verfahrens vor dem Landesgericht Trient fest.
Damit könnten die umstrittenen Renten-Vorschüsse doch noch zu einem zentralen Thema des kommenden Landtags-Wahlkampfs werden.
Die Anwälte der Region Giandomenico Falcon und Fabio Corvaja rechnen weiterhin mit einem Sieg vor Gericht: Das Verfassungsgericht habe selbst festgehalten, dass Kürzungen von bereits ausbezahlten Parlamentspensionen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten rechtens sind. Es dürfte der Region aber äußerst schwer fallen, einen solchen haushalterischen Notstand nachzuweisen.
Regionalratspräsident Thomas Widmann ließ bereits verlauten, dass man vorerst keine Zwangseintreibungen der Rentenvorschüsse vornehmen werde. Man warte das Urteil des Verfassungsgerichts ab.
Ähnliche Artikel
Kommentare (11)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.
tiroler
Mit Verlaub, aber diese unverschämten Altmandatare sind die gräßten W…x…r die wir haben. Null geleistet aber kräftig absaugen. Der schlmmste von allen ist Muntr der doppelt abkassiert hat, beim Lvh und im landtag