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Südtirol-Pass als Beweis

Die Anwälte der am 11. Mai unter Mordverdacht verhaftete Dzenana Mangafic’ wollen am Freitag am Landesgericht deren Enthaftung erwirken. Mit Bus-Daten.

(tom) Es habe sich, seit dem Mord Anfang Dezember in Niederrasen, nichts Wesentliches an der Beweis- und Indizienlage gegen ihre Mandantin geändert.

Das wiederholen Andreas Tscholl und Daniel Duregger immer wieder seit dem Tag, an dem ihre Mandantin Dzenana Mangafic’, 56, aufgrund eines Haftbefehles von Voruntersuchungsrichter Andrea Pappalardo in Haft genommen wurde.

Das war am 11. Mai, rund ein halbes Jahr nach dem Tod ihres Ex-Mannes Kurt Huber, 71. Der frühere Gastwirt wurde in seiner Wohnung mit sieben Messerstichen getötet.

Die Frau sei unschuldig und deshalb ungerechtfertigterweise in U-Haft.

Das bekräftigten die Anwälte auch am Donnerstag nach dem kurzen Termin vor dem Gericht unter Vorsitz von Maria Christina Erlicher, das über einen Antrag auf erneuter Prüfung der Haftvoraussetzungen zu befinden hat.

Die Verhandlung wurde aus technischen Gründen auf heute verschoben. Der Richtersenat dürfte seine Entscheidung Anfang der kommenden Woche bekanntgeben.

Dzenana Mangafic´war wegen „belastender Schuldindizien“ verhaftet worden. Allerdings blieb unklar, was der gebürtigen Bosnierin genau angelastet wird. Es war von mehreren falschen Alibis die Rede auch davon, dass die Aussage der Frau, sie habe am Tag des Mordes einen „schwarzen Mann“ aus der Wohnung Hubers flüchten sehen, durch Zeugenaussagen widerlegt sei.

Immerhin deckt sich der über eine Augapfel-Analyse festgestellte Todeszeitraum – früher Samstagnachmittag – mit den Aussagen der Tatverdächtigen. Ihre Verteidiger wollen nun anhand der Daten ihre Südtirol-Pass nachweisen, wo sich Mangafic´ wann aufgehalten hat. Und dass sie den Mord am frühen Samstagnachmittag nicht begangen haben könne.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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