Lärm am Wochenende
Erfolg für die SVP-Hinterbänkler: Die Bestimmung, wonach die Gemeinden auch an Sonn- und Feiertagen Bauarbeiten durchführen können, wird aus dem Omnibus-Gesetz gestrichen.
Von Matthias Kofler
Der 2. Gesetzgebungsausschuss hat am Mittwoch die in seine Zuständigkeit fallenden Artikel des Omnibus-Gesetzes behandelt. Die vier SVP-Abgeordneten Albert Wurzer, Sepp Noggler, Oswald Schiefer und Maria Hochgruber Kuenzer stimmten für den Entwurf, der Grüne Riccardo Dello Sbarba dagegen. Lediglich Sigmar Stocker von den Freiheitlichen enthielt sich der Stimme. Riccardo Dello Sbarba kündigte bereits einen Minderheitenbericht an.
Am heftigsten diskutiert wurde ein Artikel über die Befugnis der Bürgermeister, die Zeiten für lärmintensive Arbeiten einzuschränken oder zu erweitern. „Dieser Artikel wäre ein Freibrief für die Gemeinden geworden“, sagt der SVP-Abgeordnete Oswald Schiefer.
Im Entwurf heißt es wörtlich: „Lärmerzeugende Arbeiten sind an Werktagen von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr erlaubt. Eine Einschränkung oder Ausdehnung dieser Zeiten als auch der Tage können vom zuständigen Bürgermeister /von der zuständigen Bürgermeisterin bestimmt werden.“
Die Befürchtung der SVP-Hinterbänkler: Ein Bürgermeister könnte nach diesem Wortlaut theoretisch auch an Sonn- und Feiertagen lärmerzeugende Bauarbeiten genehmigen.
Aufgrund des heftigen Widerstands seitens der SVP-Politiker und der Opposition wurde der Vorschlag der Landesregierung, die Zeit auch an Wochenenden auszudehnen, wieder aus dem Omnibus-Gesetz genommen.
Die weiteren behandelten Artikel betreffen die Berechnung der begünstigten Tarife für wassersparende Maßnahmen gemäß EU-Vorgaben bei den Beregnungsanlagen und die Vereinfachung der Bestimmungen zur Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel – wobei die Strafen bei Missbrauch erhöht werden.
Der Ausschuss hat auch drei zusätzliche Artikel eingefügt. Damit werden Wassernutzungsanlagen unter sechs Sekundenliter von den aufwendigen Kontrollen, die für größere Anlagen vorgesehen sind, ausgenommen, die Zusammenarbeit zwischen Forstdienst und Landesdomäne erleichtert und die Fuchsjagd bereits ab August (statt September) freigegeben, sofern ein entsprechendes staatliches Gutachten vorliegt.
„Dieses liegt nun vor“, berichtet der Ausschussvorsitzende Albert Wurzer, „eine bessere Fuchsregulierung ist nicht nur wegen der Tollwut und der Nutztiere wichtig, sondern auch wegen des Fuchsbandwurms, der auch für Menschen gefährlich ist.“
Auf Vorschlag von Landesrat Arnold Schuler hat der Ausschuss auch die Bestimmungen zur Bienenhaltung aus dem Entwurf gestrichen, da die Bestimmungen einer grundlegenderen Überarbeitung bedürfen.
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