Griechische Odyssee
Eine Bozner Familie saß wegen einer Flugverspätung über sieben Stunden auf der griechischen Ferieninsel Korfu fest. Nun hat das Friedensgericht das deutsche Reiseunternehmen TUI zu einem Schadensersatz in Höhe von 400 Euro verurteilt.
Von Matthias Kofler
Die Richterin am Bozner Friedensgericht Sandra Bertolini hat das deutsche Reiseunternehmen TUI wegen einer Flugverspätung zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 400 Euro verurteilt. Begünstigte ist eine Kleinfamilie aus Bozen, die aufgrund einer Flugverspätung über sieben Stunden auf der griechischen Ferieninsel festsaß. Zudem muss das Reiseunternehmen die Verfahrenskosten im Ausmaß von 330 Euro tragen.
Der Fall im Detail: Ein Bozner Freiberufler hat am 5. August 2014 bei einer bekannten Bozner Reiseagentur für sich und sein Kind das Reisepaket TUI Nr. 23101975 gekauft. Das Paket beinhaltet die Unterkunft in Korfu und alle Transfers und Flüge ab Innsbruck und zurück. Die Rückreise von Korfu nach Innsbruck am 16. August war geplant für 14:40 Uhr mit Ankunft um 15:30 Uhr geplant. Allerdings startete das Flugzeug mit über fünf Stunden Verspätung.
Eine Odyssee für die Südtiroler Kleinfamilie!
Der Bozner Anwalt Christian Perathoner, der die Familie vor Gericht vertrat, beschreibt die schier endlos erscheinenden Stunden vor dem Abflug so: „Die Gäste wurden vom Personal der Beklagten um 12:00 Uhr vom Hotel abgeholt und am Flughafen gegen 13:00 Uhr abgeliefert, so dass der Kläger mit dem kleinen Sohn sieben Stunden lang bleiben musste, ohne irgendwelche Informationen und Vorsorgeleistungen.“ Dadurch sei die Familie in eine Stresssituation geraten, deren Schaden nur schwer zu beziffern sei, so der Anwalt.
Perathoner beruft sich in seiner Forderung nach Schadensersatz auf die EU-Verordnung Nr. 261/2004: Diese sieht im Falle von Flugverspätungen bei Flügen unter 1.500 Kilometern einen Schadensersatz von 250 Euro pro Person vor. Die Ansprüche auf Ausgleichszahlungen können zudem nicht gegen die Reiseagentur, sondern einzig gegen den Reiseveranstalter – in diesem Fall gegen die TUI Deutschland – geltend gemacht werden.
Bei der Verhandlung vor dem Friedensgericht wurde auch ein Zeuge angehört, der ebenfalls an der Reise auf die griechische Insel teilgenommen hatte: Der Zeuge berichtete, dass er an besagtem Tag nach mehr als fünf Stunden Wartezeit selbst die TUI angerufen habe. Erst nach diesem Anruf sei den am Flughafen ausharrenden Passagieren ein kleiner Snack ausgehändigt worden.
In schriftlicher Form hat TUI dem Zeugen Folgendes mitgeteilt:
„Sehr geehrter Herr …, leider war in Ihrem Urlaub nicht alles so, wie Sie es erwartet haben. Bitte entschuldigen Sie, dass nicht alle Ihre Erwartungen erfüllt werden konnten.“
Dieses Schriftstück diente den Klägern als Beweisstück. „Die Verantwortung der TUI Deutschland für die mangelnden Informationen und Vorsorgeleistugen bei der Rückreise ist somit bewiesen worden“, schreibt Richterin Bertolini in ihrem Urteil.
Bei der Liquidierung des Schadens wird zwischen dem dreijährigen Sohn und dem Vater unterschieden: Beim Sohn wird der Schaden auf 250 Euro, beim Vater auf 150 Euro beziffert.
Das Urteil wurde am 1. März 2017 zur Vollstreckung freigegeben.
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