Die Bio-Vereinbarung
Eine neue Vereinbarung soll künftig die Vermeidung der direkten Abdrift von Flächen der integrierten Produktionsweise auf biologische Flächen besser regeln. Die Vereinbarung wurde am Freitag unterzeichnet.
Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler hat mit dem Verband der Vinschgauer Produzenten für Obst und Gemüse VI.P und allen drei Bioverbänden – Bioland Südtirol, Bund Alternativer Anbauer und Arbeitsgemeinschaft für die Biologisch–Dynamische Wirtschaftsweise, federführend mit Bioland Südtirol – Maßnahmen erarbeitet, die in einer Vereinbarung festgeschrieben wurden.
Diese Maßnahmen sollen eine direkte Abdrift von Apfelflächen der integrierten Produktionsweise auf biologische Grünlandflächen, Getreide- , Gemüse-, Beeren- und Kräuterflächen vermeiden und einen ersten Schritt für die Vermeidung von Konflikten zwischen den beiden landwirtschaftlichen Anbauweisen darstellen.
Südtirols Landwirtschaft ist geprägt und beeinflusst von der Beschaffenheit des Bodens, der Gliederung in Berge und Täler, Höhenstufen und klimatische Verhältnisse, die als Rahmenbedingungen für jede Form von Landwirtschaft entscheidend sind. In Südtirol gibt es rund 20.000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Mehr als die Hälfte davon sind kleiner als fünf Hektar, ein Fünftel ist sogar nur bis zu einem Hektar groß. Somit ist Südtirols Landwirtschaft im internationalen Vergleich sehr klein strukturiert. Dies führt dazu, dass Landwirtschaft in Südtirol seit jeher auf engstem Raum betrieben wird.
Erschwerend kommt hinzu, dass für biologisch wirtschaftende Betriebe in Italien die Null-Toleranz-Grenze gilt. Das bedeutet, dass – anders als in vielen anderen Ländern Europas – in Italien nicht nur die Wirtschaftsweise ausschlaggebend ist, ob ein Lebensmittel als biologisch produziert eingestuft wird, sondern dass die Rückstände von konventionellen Betriebsmitteln aus Abdrift unter 0,01 Milligramm pro Kilogramm auf einem Bio-Produkt oder einem biologischen Futtermittel liegen müssen. Andernfalls wird der Bio-Betrieb wegen Falschauslobung zur Verantwortung gezogen.
Trotz dieser Voraussetzungen entwickelt sich auch die biologische Produktion in Südtirol gut. Allein im letzten Jahr war ein Zuwachs der biologisch bewirtschafteten Kernobstfläche von rund 18 Prozent zu verzeichnen. Dort wurden bereits vor einigen Jahren Maßnahmen gegen die direkte Abdrift gemeinsam mit dem integrierten Obstbau definiert. Beide Produktionsweisen – biologischer und integrierter Anbau – können voneinander lernen. Und doch kam es vor allem im Vinschgau immer wieder zu Konflikten zwischen biologisch bewirtschafteten Futter-, Gemüse-, oder Kräuteranbauflächen und integrierter Bewirtschaftung von Obstanlagen. Dort gab es bis heute kein solches Abkommen.
Nun hat man auch in diesem Bereich eine Regelung ausgearbeitet, und zwar auf der Grundlage von wissenschaftlichen Daten und Fakten. Es ist dies ein wichtiger Schulterschluss innerhalb der Landwirtschaft, aber auch ein Signal an die Gesellschaft, dass die Landwirtschaft als Teil der Gesellschaft sich ihrer Verantwortung bewusst ist und sich den Herausforderungen der Zeit stellt.
Aus diesen Gründen hat das Versuchszentrum Laimburg im letzten Jahr eine Untersuchung der Biogrünlandflächen auf Kontaminationen durch Abdrift aus angrenzenden Obstanlagen im Obervinschgau durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden Proben in verschiedenen Abständen von der letzten Apfelbaumreihe entnommen und analysiert. Das Versuchszentrum Laimburg wird das Monitoring-Programm auf Biogrünlandflächen auch im heurigen Jahr fortsetzen, um zu überprüfen, wie wirksam die gemeinsam definierten Maßnahmen in der Praxis sind.
Die Maßnahmen bei den Behandlungen mit Pflanzenschutzmitteln in den integriert bewirtschafteten Apfelanlagen zielen auf die Anwendung der neuesten Sprüh- bzw. Applikationstechniken, das Verzichten auf einige Wirkstoffe, einer Abstandsregelung bei Neupflanzungen, die Pflanzung von Hecken als Abdriftschutz und auf günstige Wettervoraussetzungen bei der Ausbringung ab – konkret bedeutet dies: Behandlungen dürfen nur bei Windverhältnissen nach guter landwirtschaftlicher Praxis (Windstärke unter zwei Metern pro Sekunde) durchgeführt werden. Auf die Anwendung der Wirkstoffe Chlorpyriphosethyl bzw. -methyl und Fluazinam wird verzichtet. Die ersten zwei Baumreihen und in jedem Fall die ersten fünf Meter werden ausschließlich in Richtung Grundstückinneres behandelt. Bei den Behandlungen muss ein Sprühgerät mit einem Abdeckblech eingesetzt werden und auf allen Düsenpositionen müssen Injektordüsen verwendet werden. Entlang der verlaufenden Grundstücksgrenze muss vom integriert wirtschaftenden Landwirt gegen die Abdrift eine Barriere errichtet werden und zwar in einer Höhe, die mindestens jener der zu behandelnden integrierten Kultur entspricht.
Heuer soll von Seiten des Versuchszentrum Laimburg nochmals überprüft werden, ob diese zusätzlichen Maßnahmen ausreichen, die direkte Abdrift auf die angrenzenden Bioflächen auf einen Randstreifen von maximal fünf Metern zu begrenzen. Vorgesehen ist auch die Einrichtung einer Schlichtungsstelle.
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