Nichtige Klagen
Der Rechnungshof versenkt zwei Schadenersatzforderungen gegen frühere und aktuelle leitende Landesbeamte, darunter Josef March und Renate von Guggenberg.
von Thomas Vikoler
Einmal geht es um einen umgefallenen Schrank auf einer Baustelle auf Schloss Tirol, der eine Reinigungskraft verletzt. Das Land Südtirol musste der Frau später in einem Zivilverfahren 6.700 Euro zahlen. Dann um Schäden an einer Baustelle in Schlanders, die dem Land Südtirol rund 24.000 Euro kosteten.
Ausgaben, welche die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof von den Beamten zurückverlangte, die für die Baustellen bzw. Streitfälle zuständig waren.
Namentlich der frühere Leiter der Abteilung Hochbau Josef March, Georg Tengler vom Amt für Ausschreibungen, Maurizio Patat, Amtsdirektor in der Abteilung Hochbau. Alle drei sind seit 2012 in Pension. Die einzige Beschuldigte im Amt ist Renate von Guggenberg, Leiterin des Rechtsamtes des Landes.
Sie wäre laut Staatsanwaltschaft verpflichtet gewesen, nachträglich ausbezahlte Schadensersatzzahlungen dem Rechnungshof zu melden (diese Verpflichtung gibt es allerdings erst seit dem Jahre 2015).
Stattdessen beschaffte sich die Staatsanwaltschaft die Informationen von der Internet-Seite der Landesverwaltung unter der Rubrik „Ausgaben für die Schadensvergütung an Dritte und für Anwalts- und Gerichtsspesen“.
Für die Rechtssprechende Sektion am Rechnungshof, welche nun die Urteile zu den beiden Schadensersatzklagen veröffentlicht hat, eine rechtswidrige Praxis.
„Es handelt sich in diesem Fall nicht um eine klärende Ermittlung, sondern um die Suche unter vielen undifferenzierten Ausgaben der Landesverwaltung“, heißt es wortgleich in den beiden Urteilsbegründungen.
Anders ausgedrückt: Die Staatsanwaltschaft hätte die Ermittlung aufgrund einer konkreten Schadensnachricht starten müssen. Die es in den beiden Fällen nicht gab.
Deshalb erklärten die Richter nun die Anklagen in beiden Fällen für nichtig. So als wären sie nie erhoben worden.
Gegen Tengler und March behängen am Rechnungshof weitere zwei Klagen mit zum Teil weit höheren Schadenssummen. Die beiden Ex-Direktoren im Ruhestand können davon ausgehen, dass auch diese für nichtig erklärt werden.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.