Die neue EEVE
Das Land ändert die Kriterien für die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung ab. Die Details.
Um die Wirksamkeit der Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) zu verbessern, hat die Landesregierung am Dienstag mehrere Änderungen beschlossen.
Arno Kompatscher erklärte im Rahmen einer Pressekonferenz die Zielsetzung der Neuregelung: „Sozialleistungen sollen die Menschen erreichen, die sie wirklich benötigen.“
Die Details: Wer Sozialleistungen beantragt, muss bereit sein, sein Finanzvermögen über 5.000 Euro im Rahmen der EEVE offenzulegen. Geändert wird damit die Bewertung des „nacktes Eigentums“: die prozentuelle Berücksichtigung des Wertes der Immobilien, die mit einem Wohn- oder Fruchtgenussrecht belastet sind, werden im Wesentlichen halbiert. Durch diese neue Handhabe kommt es zu einer geringeren Bewertung des nackten Eigentums, die bis heute als relativ hoch betrachtet wurde.
Die effektive finanzielle Leistungsfähigkeit einer Familie besser widerspiegeln soll die Maßnahme, die vorsieht, dass Kontokorrent- und Spareinlagen an einem Stichtag erhoben werden, sondern ein Jahresdurchschnittswert ermittelt wird.
Einheitlicher wird die Bewertung des Vermögens bei den Freibeträgen: der Prozentsatz für das Vermögen, das die vorgesehenen Freibeträge übersteigt, wird unabhängig von der Höhe der Überschreitung, auf 20 Prozent festgesetzt, während es bisher zwei verschiedene Bewertungen zu 20 Prozent und zu 50 Prozent gegeben hat. Dadurch soll auch die Berechnung für die Ämter vereinfacht werden.
Neu definiert wird auch der Begriff der Erstwohnung, die nicht als Vermögen berücksichtigt wird: Während es bisher eine recht komplexe Definition gab, die oft schwer anzuwenden war, zählen fortan eine Immobilie zu Wohnzwecken und zwei Zubehöre bis zu einem GIS-Gesamtwert von 150.000 Euro pro Familiengemeinschaft, während bisher nur ein Zubehör möglich war.
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