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Das neue Wahlgesetz

Der Landtag hat das neue Wahlgesetz genehmigt.Es sieht unter anderem die Senkung der erlaubten Wahlkampfausgaben von 40.000 auf 30.000 Euro vor.

Der Landtag hat das neue Wahlgesetz genehmigt. Es sieht unter anderem die Senkung der erlaubten Wahlkampfausgaben von 40.000 auf 30.000 Euro vor. Es garantiert die Vertretung der Ladiner.

 

Es gab eine Debatte zu insgesamt 77 Artikeln.

TAGESZEITUNG Online fasst die wichtigsten Artikel zusammen:

Titel des Gesetzes
Brigitte Foppa forderte die Einfügung des Titels “Landeshauptfrau”. Sie verlange nicht die durchgehende Umformulierung des ganzen Gesetzes, aber wenigstens diese Möglichkeit sollte man vorsehen. Alessandro Urzì sprach sich dagegen aus, der Vorschlag ändere nichts an der Substanz. Myriam Atz Tammerle sprach sich dafür aus, es gehe um den Titel einer Person.

Auch Hans Heiss unterstützte den Vorschlag.

Dagegen äußerte sich Ulli Mair, das sei eine Scheindebatte.

Das Statut sehe nur einen “Landeshauptmann” vor, meinte Andreas Pöder. Sven Knoll plädierte für eine pragmatische Anwendung, wenn eine Frau das Amt bekleide, sei sie eben Landeshauptfrau – das Amt müsse man deswegen nicht umbenennen.

Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.

 

Art. 3 betrifft das Wahlsystem.
Paul Köllensperger forderte einen eigenen Wahlkreis für die ladinischen Gemeinden wie im Trentino, damit wäre auch die Verdrängungsfrage vom Tisch.

Ulli Mair wollte die Direktwahl des Landeshauptmanns in den Artikel einfügen, das wäre ein starker Ausdruck direkter Demokratie und im Sinne der direkten Einbeziehung der Bürger in die demokratischen Entscheidungen.

Andreas Pöder unterstützte die Einführung der Direktwahl und auch den ladinischen Wahlkreis, auch wenn das Statut dies derzeit nicht zulassen würde. Riccardo Dello Sbarba sprach sich gegen den ladinischen Wahlkreis aus, das wäre eine Kantonalisierung der Politik und könnte dann morgen auch für die Italiener eingefordert worden. Die in Bozen ansässigen Ladiner wären ausgeschlossen.

Alessandro Urzì sah die Gefahr, dass ganz Südtirol in Wahlkreise eingeteilt würde. Das Land gehöre ungeteilt allen Bürgern, auch den Gemischtsprachigen, die inzwischen mehr seien als die Ladiner. Die Direktwahl des Landeshauptmanns sei ein interessanter Vorschlag, aber gleichzeitig müsse dann auch der italienische LH-Stellvertreter direkt gewählt werden können. Man könnte auch an eine Sitzverteilung nach Proporz andenken.

Dieter Steger lehnte den Antrag Mairs aus den bereits bekannten Gründen ab. Der ladinische Wahlkreis würde ganze Bevölkerungsgruppen ausschließen, etwa die Ladiner in Bozen.

Es gebe auch verfassungsrechtliche Bedenken, denn das Statut schütze die ladinische Minderheit, nicht das ladinische Territorium. Köllensperger gehe es nur darum, dass nicht ein SVP-Abgeordneter die Ladiner vertritt.

Brigitte Foppa meinte, eine Direktwahl sei nicht mit der direkten Demokratie zu verwechseln, sie bringe auch nicht mehr Demokratie. Es sei nicht demokratisch, wenn der ganze Landtag nach einem Rücktritt oder Ausscheiden des Landeshauptmanns aufgelöst werden müsse. Sven Knoll unterstützte hingegen die Direktwahl, das Amt des Landeshauptmanns sollte überparteilich sein, er vertrete das ganze Land. Er sprach sich gegen den Antrag Köllenspergers aus, dies wäre der erste Schritt in Richtung zur Territorialautonomie. Josef Noggler sprach sich gegen die Änderungsanträge aus.

Das Trentino habe mit dem Mehrheitsbonus ein ganz anderes Wahlsystem und sei daher nicht vergleichbar. Die Direktwahl berge die Gefahr, dass der Landeshauptmann keine Mehrheit hinter sich habe.
Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.

Art. 11 betrifft die Ausgaben für Wahlwerbung.
Andreas Pöder bezeichnete die von der SVP vorgeschlagene Lösung als Farce, eine Einzelspendengrenze von 5.000 Euro lasse sich leicht umgehen. Er forderte eine Deckelung der Wahlkampfkosten für die gesamte Partei: 15.000 Euro mal die Zahl der Kandidaten und höchstens 30.000 Euro pro Kandidat.

Andreas Pöder

Brigitte Foppa bezeichnete diesen Artikel als den kritischsten des ganzen Gesetzes, es gehe hier eigentlich um den Konkurrenzkampf innerhalb der SVP. 30.000 Euro seien ein hoher Betrag, ebenso die 5.000 Euro für Einzelspenden. Sie forderte die Schließung des Schlupflochs für Seilschaften von Kandidaten. Interessenverbänden sollte die Wahlwerbung verboten werden. Ulli Mair forderte eine Deckelung von 20.000 Euro pro Kandidat, 50.000 für Landeshauptmannkandidaten und für Listen 10.000 Euro mal Zahl der Kandidaten.

Paul Köllensperger schlug eine Grenze von 100.000 Euro pro Partei vor. Schenkungen über 100 Euro seien zu veröffentlichen. Verbände, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, sollten sich aus dem Wahlkampf heraushalten. Köllensperger forderte auch eine neutrale Broschüre mit allen Listen und Kandidaten.

Alessandro Urzì sah keinen Sinn in einer Ausgabenbeschränkung für die die Kandidaten, wenn es nicht auch eine Grenze für die Partei gebe. Bestimmte Organisationen würden sich außerdem auch außerhalb des Wahlkampfs für bestimmte Parteien einsetzen. Bei den Wahlkampfausgaben sei Transparenz das Wichtigste. Josef Noggler plädierte für die Ablehnung aller Änderungsanträge.
Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.

Art. 56 betrifft die Vertretung der ladinischen Sprachgruppe.
Nach einer längeren Unterbrechung für eine Beratung über die Ladinerklausel wurde von Paul Köllensperger die Frage aufgeworfen, ob sein Änderungsantrag (Berücksichtigung der Stimmen in den ladinischen Gemeinden) noch zulässig sei.

Nein, meinte Andreas Pöder, da über Köllenspergers Ladinervorschlag bereits an anderer Stelle in diesem Gesetz entschieden worden sei, und damit würde auch der Sub-Antrag Stegers verfallen, der vorschlägt, dass der meistgewählte Ladiner, falls er es nicht aus eigener Kraft in den Landtag schafft, das Restmandat mit den wenigsten Stimmen auf der eigenen Liste ersetzt.

Als Köllensperger seinen Änderungsantrag zurückzog, machte ihn sich Pöder zu Eigen und forderte unter Berufung auf die Geschäftsordnung eine sofortige Abstimmung ohne Diskussion. Anschließend debattierten Steger und Pöder darüber, ob durch die sofortige Abstimmung der Sub-Antrag verfällt. Präsident Roberto Bizzo erklärte, dass laut Geschäftsordnung auf jeden Fall zuerst über den Sub-Antrag abzustimmen ist. Pöder verlangte eine genaue Protokollierung dieser Entscheidung, die einen Bruch der Geschäftsordnung darstelle.

Stegers Vorschlag sei in Wahrheit eine “porcata Alfreider”, die der SVP die Ladinervertretung sichern solle; diese Lösung würde einem Rekurs des ersetzten Letztgewählten nicht standhalten. Brigitte Foppa wies darauf hin, dass das Statut eine Ladinervertretung vorsehe, nicht das Prinzip des meistgewählten Ladiners, der einen anderen verdränge. Wenn man bei der Frauenquote so vorgehen würde, gäbe es einen Aufstand.

Die SVP wolle ihr internes Problem über das allgemeine Wahlgesetz lösen. Alessandro Urzì kritisierte, dass man den im Gesetzgebungsausschuss gefundenen Kompromiss wieder über Bord werfen wolle, das sei Wortbruch. Eine Vertretung der Ladiner im Landtag sei richtig, aber nicht dieser Taschenspielertrick der SVP, mit dem sie sich einen ladinischen Abgeordneten sichern wolle, auch wenn ein anderer Ladiner auf einer anderen Liste und mit eigenen Kräften in den Landtag kommen sollte.

Dieser “Bonus-Ladiner” ginge zu Lasten einer anderen Sprachgruppe. Urzì verlangte eine Abstimmung nach Sprachgruppen. Dieter Steger verwahrte sich gegen den Vorwurf des Wortbruchs. Er habe im Ausschuss versprochen, dass er keine Norm vorlegen werde, die der SVP einen zusätzlichen Sitz beschere.

Alfreider wäre beleidigt über ein Gesetz, das ihn bevorteilt, weil er es sonst nicht schaffen würde, meinte Ulli Mair. Stegers Vorschlag gehe über das Statut hinaus, da er der SVP einen Ladiner sichern wolle, vielleicht zu Lasten einer SVP-Frau.

Sven Knoll vermisste eine Stellungnahme des einzigen Ladiners im Saal, LR Mussner. Der Ersetzungsmechanismus könne die Frauen treffen, die Bauern, aber auch die Italiener oder die Deutschen. Es sei jedenfalls bedenklich, wenn ein gewählter Vertreter seinen Platz aufgeben müsse.

Stegers Vorschlag bedeute nicht, dass der meistgewählte Ladiner die größte Zustimmung unter den Ladinern habe, er könnte die meisten seiner Stimmen von anderen Teilen des Landes haben, z.B. durch Unterstützung einer Parteirichtung. Ziel seines Antrags, auf jeden Fall einen Ladiner im Landtag zu haben, erklärte Dieter Steger.

Er habe nur diese Worte “auf jeden Fall” hinzugefügt. Er wollte sicherstellen, dass auf jeden Fall der meistgewählte Ladiner im Landtag sitzt. Die ethnische Vertretung sei immer ein heikles Thema, meinte Christian Tommasini.

Die stärkste Sprachgruppe habe die Pflicht, die Vertretung der schwächsten zu sichern. Die vorgeschlagene Lösung sei nicht verfassungswidrig und nicht zu Lasten der Italiener.

Der so gewählte Ladiner würde auch nicht einen anderen Ladiner ersetzen und beschere der SVP keinen Zusatzsitz. Es sei auch richtig, den meistgewählten Ladiner im Landtag zu haben. Dennoch lasse der Vorschlag Zweifel offen, man hätte ihn vorab diskutieren sollen. Daher werde seine Fraktion sich der Stimme enthalten.

Riccardo Dello Sbarba meinte, dass Stegers Lösung Alfreiders Entscheidung, von Rom nach Bozen zu wechseln, das Risiko nehmen solle. Im Ausschuss sei vereinbart worden, dass nur mehr technische Änderungen am Kompromissvorschlag vorgenommen werden sollten. Es sei auffällig, dass nur Steger den Antrag unterschrieben habe und nicht auch Noggler, der Erstunterzeichner des Gesetzentwurfs. Der Schutz einer Sprachgruppe sollte nicht zu Lasten anderer gehen. Das Sprachgruppenverhältnis im Landtag sei nicht Sache einer Partei, sondern der Wähler, es könne nur durch ein höheres Interesse übertrumpft werden, das Vertretungsrecht der Ladiner im Landtag, und das sei mit einem Abgeordneten bereits gegeben.

Die SVP vertraue weder der Kraft ihres ladinischen Kandidaten, noch ihren Wählern. Wenn die SVP sich ihren Ladiner sichern wolle, solle sie einen guten Kandidaten aufstellen statt sich das Gesetz anzupassen.

Dello Sbarba verlangte eine separate Abstimmung über die Worte “auf jeden Fall”. Brigitte Foppa bezeichnete Urzìs Forderung nach Abstimmung nach Sprachgruppen als schwerwiegend, aber notwendig, und forderte auch die Abgeordneten der deutschen Sprachgruppe auf, ihn zu unterstützen.
Stegers Antrag, der den Artikel ersetzt, wurde mit 19 Ja und 15 Nein angenommen, die Worte “auf jeden Fall” wurden mit 17 Ja, 14 Nein und 2 Enthaltungen angenommen, der Losentscheid wurde mit 26 Nein gestrichen.

Art. 66 regelt die Wahl des Landeshauptmanns.
Andreas Pöder forderte eine geheime Abstimmung bei dieser Wahl, so viel Mut sollte ein Landeshauptmannkandidat schon haben. Der Antrag wurde abgelehnt.

Art. 67 betrifft die Zusammensetzung der Landesregierung.
Brigitte Foppa schlug die Beschränkung auf sieben Landesräte vor, bei Erhöhung (auf bis zu zehn) dürfe sich die Gesamtsumme der Entschädigung nicht erhöhen. Außerdem sollte bei der Berücksichtigung der Geschlechterquote aufgerundet werden. Ulli Mair und Myriam Atz Tammerle forderten eine Beschränkung auf sieben Landesräte.

Paul Köllensperger forderte, dass auf jeden Fall ein Ladiner in der Landesregierung sein sollte, die italienischen Landesräte sollten von den Vertretern ihrer Sprachgruppe gewählt werden. Josef Noggler plädierte für die Ablehnung aller Änderungsanträge.
Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.

Erklärungen zur Stimmabgabe

Andreas Pöder (BürgerUnion) bezeichnete das Wahlgesetz als Starthilfe für Alfreider. Damit sei die gesamte Arbeit von Noggler und Kollegen, die anerkennenswert sei, entwertet worden. Es seien eine Reihe von technischen Verbesserungen eingeführt worden.

Kritisch sah Pöder die Bestimmungen zur Wahlkampfkostenbeschränkung, aber noch mehr die Ladinerbestimmung, mit denen man den Ladinern und auch dem ladinischen Kandidaten nichts Gutes tue. Das sei übelster Missbrauch der Mehrheit, wahrscheinlich ein Gegengeschäft mit jemandem, der von Bozen nach Rom wechseln wolle.

Ulli Mair (Freiheitliche) kündigte die Gegenstimme ihrer Fraktion an, vor allem wegen der fehlenden Direktwahl des Landeshauptmanns und auch wegen der Frauenquote. Sie kritisierte auch den Ladinerpassus, der anfechtbar sei, eine personenbezogene Anlassgesetzgebung. Viele technische Details seien gut gelöst, aber neue Akzente könne man nicht erkennen. Nun sollte auch endlich ein eigenes Landesgesetz zur Vergütung der Abgeordneten erlassen werden.

Brigitte Foppa (Grüne) sprach von einem anfänglichen Wohlwollen gegenüber dem Gesetz, das viele Verbesserungen beinhalte, aber das Wahlsystem beibehalte. Der Wind habe sich gedreht, als man mit dem Ladinerpassus überrumpelt worden sei. Die Hintergründe dafür seien heute aufgezeigt worden.

Damit werde kein fairer Wettbewerb gewährleistet, und das tue auch dem Image der Volksgruppe nicht gut. Nicht befriedigend gelöst sei die Wahlkampfkostenbeschränkung, das Werbeverbot für die Verbände und die Frauenquote, die auf ein Minimum beschränkt wurde.

Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) sprach ebenfalls von einem guten Start des Gesetzes, mit einer konstruktiven Zusammenarbeit. Mit der “Alfreiderquote” werde aber der Wählerwille umgangen. Das sei auch abschreckend für die Jugend, die sich für Politik interessiere. Das sei Egoismus.

Alessandro Urzì (L’Adige nel cuore) hätte sich schon auf den Ladinerpassus gefreut, so wie er im Ausschuss vereinbart worden sei, aber in diesem Land gebe es einen gewissen Hang zu garantierten Mandaten abseits von Wettbewerb und Demokratie. Steger habe sich nicht an sein Wort gehalten, nur eine technische Verbesserung vorzulegen. Anders als Dello Sbarba, dem er danke, habe sich der PD nicht dazu durchgerungen, seinen Antrag auf Abstimmung nach Sprachgruppen zu unterstützen. Urzì kritisierte die frühere Schließung der Wahllokale, die Briefwahl, die nicht sicher sei, und die Frauenquote.

Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung) meinte, dass der Ladinerartikel nun schon das dritte Gesetz ad personam innerhalb von drei Monaten sei. Ein solches Gesetz müsse man ablehnen.

Walter Blaas (Freiheitliche) kritisierte ebenfalls den Ladinerartikel, der die vielen technischen Verbesserungen aufwiege. Man habe wieder einen Trojaner vorgelegt, wie seinerzeit im Regionalrat.

Nach 16 Jahren bekomme Südtirol zum ersten Mal ein eigenes Wahlgesetz, meinte Dieter Steger (SVP), der Josef Noggler für seine Vorarbeit dankte. Man habe trotz Sorge um die Regierbarkeit das reine Verhältniswahlrecht beibehalten, um der Opposition die Hand zu reichen. Die Brief sei gut geregelt worden, auch wenn es die totale Sicherheit nicht gebe, man habe einen Ladinerpassus eingefügt, der wie versprochen der SVP keinen zusätzlichen Sitz beschert, man habe eine Amtszeitbeschränkung für Landeshauptmann und Regierung eingeführt. Vor allem sei es ein systematisches Wahlgesetz, mit dem man langfristig gut arbeiten könne.

Der Gesetzentwurf wurde mit 19 Ja und 15 Nein genehmigt.

 

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