Genehmigte Leitlinien
Die Landesregierung hat am Dienstag die Leitlinien vorgegeben, auf deren Grundlage der Südtirol Sanitätsbetrieb nun seine Betriebsordnung erarbeiten kann.
Die Neuordnung des Landesgesundheitsdienstes geht in die Umsetzungsphase: Nach der Genehmigung der beiden Reformgesetze durch den Landtag im April hat die Landesregierung am Dienstag die von Gesundheitslandesrätin Martha Stocker vorgelegten Leitlinien genehmigt, die dem Südtiroler Sanitätsbetrieb als Richtschnur bei der Erarbeitung der eigenen Betriebsordnung dienen.
Ziele sind dabei die Weiterentwicklung zu einem landesweit vernetzten Betrieb mit einheitlichen Abläufen zur medizinischen Betreuung der Menschen, ein Miteinander in der kollegialen Führung und die verstärkte Beteiligung und Mitsprache aller Interessensvertretungen.
Führungsgrundsätze, Aufgaben und Verantwortungen
„Die heute beschlossenen Leitlinien sollen dem Sanitätsbetrieb als Kompass bei der Erarbeitung seiner Betriebsordnung dienen“, betont Landesrätin Stocker, „um Führungsgrundsätze, Aufgaben, Entscheidungskompetenzen und Verantwortungen in einem landesweit organisierten Betrieb klar zuzuordnen.“
Die Leitlinien geben die Zusammensetzung und Funktionsweise von Organen und Gremien vor, die für eine angemessene Verteilung der Gesundheitsleistungen landesweit zuständig sind und bezirksübergreifend für ein Gleichgewicht zwischen Krankenhaus-Standorten und wohnortnaher Versorgung und für eine Integration mit den Sozialdiensten verantwortlich zeichnen. Zentrale Vorgaben betreffen außerdem die Personalführung und -entwicklung, einschließlich der Rekrutierung und der Rotation, die Zusammenarbeit in Departments und die ausgewogene Verortung von landesweiten Diensten.
Leitlinien als Grundlage für die neue Betriebsordnung
Nun kann die Betriebsdirektion des Sanitätsbetriebs den Entwurf für die neue Betriebsordnung erarbeiten. „Unser Auftrag an den Sanitätsbetrieb ist klar: die Maßnahmen zur Verwaltungsreform und die Vereinheitlichung der Supportdienste im klinischen Bereich sind unter größtmöglicher Einbeziehung der bereichsverantwortlichen Mitarbeiter aus allen Gesundheitsbezirken zu entwickeln und umzusetzen, damit die Neuordnung des Betriebs bestmöglich gemeinsam gelingen kann,“ so Landesrätin Stocker.
Der Entwurf der Betriebsordnung wird der Landesregierung zur Überprüfung und Genehmigung unterbreitet und tritt in der Folge mit Beschluss der Generaldirektion in Kraft.
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